Pergola mit festem Dach

Frage: Wir besitzen in Pforzheim (Baden-Württemberg) ein Reihenhaus und wollen auf unserem Grundstück eine Pergola errichten. Die Maße sind 2,95 x 2,95 x 285.
Bei der Pergola sind alle Seiten offen und oben ist ein Holzdach darauf.
Muss ich die Pergola genehmigen lassen, und wie weit muss man von der Grundstücksgrenze weg?

 

Antwort: Da Ihre Pergola ein Dach haben soll, ist sie keine Pergola mehr, sondern eine Terrassenüberdachung. Eine Pergola ist im Grunde nichts weiter als ein überdimensioniertes Rankgitter. Sobald sie über ein festes Dach verfügt, ist sie keine Pergola mehr.

 

Zur Frage, ob Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, finden Sie Angaben in der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg in

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

Gebäude, Gebäudeteile

 

1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt,

 

2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 70m² Grundfläche und einer mittleren Höhe von 5m,

 

3. Gewächshäuser bis zu 4m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,

 

4. Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten,

 

5. Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,

 

6. Gartenlauben in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,

 

7. Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personennahverkehr oder der Schülerbeförderung dienen,

 

8. Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer, wenn die Hütten jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,

 

9. Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30m² Grundfläche und einer Höhe von 5m, im Außenbereich bis 20m² Grundfläche und einer Höhe von 3m,

 

10. Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40m³ Rauminhalt,

 

11. Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30m² Grundfläche,

 

12. Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30m² Grundfläche;

 

Ich gehe davon aus, dass Ihr Reihenhaus im Bereich eines Bebauungsplans oder zumindest innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, sprich im Innenbereich, liegt. Wie Sie unter 10. Lesen können, sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30m² Grundfläche verfahrensfrei, Sie brauchen dafür also keine Genehmigung. Darunter fällt auch Ihre „Pergola“, die ja wie oben beschrieben keine Pergola ist, sondern eine Terrassenüberdachung.

 

Da Ihr Haus ein Reihenhaus ist, ist somit Grenzbebauung vorgeschrieben bzw. zulässig. Sie müssen also seitlich zum Nachbarn auch keine Grenzabstände einhalten. Dies wäre bei den meistens ja sehr schmalen Grundstücken von Reihenhäusern auch schlecht möglich.

 

Auf jeden Fall sollten Sie aber in den Bebauungsplan schauen und nachprüfen, ob darin etwas zu Terrassenüberdachungen steht. Oder Sie fragen einfach in Ihrem Baurechtsamt nach, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Ein Gespräch mit Ihren Nachbarn, bei dem Sie sie über Ihr Vorhaben informieren, kann sicher auch nicht schaden.

 

Die LBOs der meisten Bundesländer das Nachbarrechtsgesetz (NRG) Baden-Württemberg und einiges mehr finden Sie unter Downloads.

19. Apr 2008   | Email | Nach oben
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