Planverfasser fuer Umbau

Frage: Inwieweit kann man als Dipl.-Ing. Architektur (noch ohne Bauvorlagenberechtigung in BW) einen Wintergartenanbau an ein vorhandenes 2-geschossiges Wohnhaus (<150m² Grundfläche) oder einen Dachgeschossausbau mit Gaube, wobei das DG dann zu einem 2. Vollgeschoss werden würde, einreichen?

 

Antwort: Wie Sie wahrscheinlich selbst schon festgestellt haben, finden Sie zu diesem Fall in §43 LBO keine Angaben. Die Obergrenzen von einem Vollgeschoss und 150m² Grundfläche bei Wohngebäuden, unterhalb derer Sie als Dipl.-Ing. ohne Bauvorlageberechtigung Pläne einreichen können, zielen auf den maximalen Umfang bei der Errichtung von Gebäuden ab.

 

Meine bei der erstmaligen Veröffentlichung dieses Artikels am 20.10.2007 geäußerte Einschätzung, dass ein Anbau an oder Ausbau eines bestehenden Gebäudes aufgrund des geringeren Umfangs einer Errichtung eines solchen nicht gleichzusetzen ist und daher auch von nicht bauvorlageberechtigten Kollegen durchführbar wäre, wurde durch einen Artikel von Herrn Reinhard Weng, Rechtsanwalt und tätig im Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb der AKBW BW, im Deutschen Architektenblatt 11/07 widerlegt.

 

Danach ist sowohl ein An- oder Ausbau eines bestehenden Gebäudes, durch den die Maße des §43(4) LBO überschritten werden, als auch ein An-/Ausbau eines Gebäudes, das vorher schon diese Maße überschreitet, nur von bauvorlageberechtigten Planverfassern auszuführen.

 

Diese Logik erschließt sich mir zwar nicht, ich bin aber auch kein Jurist und entschuldige mich hiermit für meine Fehleinschätzung.

 

Wenn Sie sich noch mal absichern wollen, empfehle ich Ihnen, sich an die Rechtsberatung der AKBW zu wenden. Die Ansprechpartner finden Sie in der PDF am Ende des Artikels.

 


AKBW Geschaeftsstelle_organigramm.pdf (79,2 KB)

02. Nov 2007   | Email | Nach oben
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