Frage: wir sind in der Planung unseres Einfamilienhauses (Rems-Murr-Kreis). Es geht um einen 3. Giebel( L4m x B1m), den wir auf der Südseite mit einem Flachdach bauen wollen. Das Haus hat eine Länge von 11,75 und im B-Plan steht folgendes drin...Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre Länge 1/3 (33%) der Dachlänge je Seite nicht überschreitet. Ihre Einzellänge darf max. 3,8m betragen. Wird die gesamte Länge des Daches mit Dachvorsprung gerechnet oder die Hauslänge? Gilt der Punkt Dachaufbauten überhaupt für einen 3. Giebel oder bezieht es sich nur auf Gauben? Dann müssten wir den Giebel verkleinern, was wir jedoch nicht wollen, da sich im OG das Bad darin befindet. Über eine kurze Info sind wir dankbar.
Antwort: Ein Quergiebel ist kein Dachaufbau, wenn es sich um ein Flachdach handelt, ist es nicht einmal ein Giebel.
Bei Ihnen handelt es sich um einen Erker. Diesen können Sie, im Rahmen der sonstigen Vorschriften, unabhängig von den Vorgaben für Dachaufbauten errichten.