Frage: Hallo,
mein Freund und ich sind gerade dabei einen Auslauf für seine Schildkröte im Garten meiner WG in einem Mietshaus zu bauen.
Nun haben sich die empfindlichen Nachbarn beschwert, dass das nicht ginge, dass sie das in ihrer Optik stören würde und - das hat sie sich danach dann noch überlegt - sie seit Jahren eine Aversion gegen Reptilien habe... (Sie hat sogar mit Anwalt gedroht blabla...)
Es geht um eine Fläche von 2x2 Metern umrandet von einer 40cm hohen Bretterwand, die mehr als 50 cm von der Grenze entfernt ist für ein Tier, das nicht stinkt, keinen Dreck macht und schon gar nicht laut ist und sich ohnehin am liebsten im Gras versteckt.
Mit unserem Vermieter ist das abgesprochen, er ist mit dem Gehege einverstanden.
Meine Frage ist nun: Verstoßen wir mit der Konstruktion rechtlich gegen irgendeine Vorschrift? (ich habe keinen Paragraphen für Schildkröten-Umzäunungen gefunden ;-))
Vielen Dank für die Auskunft!
Antwort: Nein, damit verstoßen Sie gegen kein Bestimmungen. Es gibt zwar in Deutschland leider zu fast allem Bestimmungen, meines Wissens aber nicht zu Schildkrötengehegen ;-)
Gegen das Baurecht verstoßen Sie aber auf keinen Fall mit Ihren paar Brettern. Wenn Ihr Vermieter mit der Haltung der Tiere einverstanden ist, würde ich die Einwände Ihrer seltsamen Nachbarn einfach ignorieren.