Frage: Erstmal viel Lob und Anerkennung für diese Webseite!
Meine Frage: Welche Vorschriften (DIN) gibt es für das Aufstellen und Anschließen einer Waschmaschine im Badezimmer, insbesondere Elektroanschluss!? , sowie Abstände zu Sanitärobjekten?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!
Antwort: Für Bäder gelten die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100 T 701.
Es gibt 4 solche Schutzbereiche.
Bereich 0 ist das Innere der Bade- oder Duschwanne. Hier sind nur notwendige festinstallierte elektrische Betriebsmittel mit Schutzkleinspannung U≤12V zulässig.
Bereich 1 ist die Fläche über der Wanne bis 2,25m Höhe über dem Fertigfußboden.
Erlaubt sind hier nur festinstallierte elektrische, speziell dafür geeignete Verbrauchsmittel wie Warmwasserbereiter, Duschpumpen etc. sowie die Kabel- und Leitungsanlagen zur Versorgung dieser Geräte, geschützt durch einen FI-Schalter mit IΔN≤30mA.
Schalter und Steckdosen sind nicht zulässig, mit Ausnahme von Schaltern in SELV-Stromkreisen mit Nennspannungen von bis zu 12V Wechselspannung bzw. 30V Gleichspannung.
Bereich 2 ist die Fläche bis 60cm Abstand von der Wanne bis 2,25m über Fertigfußboden.
Hier gilt das Gleiche wie in Bereich 1. Zusätzlich sind zulässig Leuchten, Lüfter, Heizungssysteme und Einrichtungen für Whirlpools sowie die zur Versorgung notwendigen Kabel- und Leitungsanlagen, auch wieder geschützt durch einen FI-Schalter mit IΔN≤30mA.
Auch im Bereich 2 sind Schalter und Steckdosen nicht zulässig, mit Ausnahme von solchen in SELV-Stromkreisen mit einer Stromquelle außerhalb der Bereiche 0,1 und 2 und Rasiersteckdosen mit Trenntrafo (DIN EN 60 742). Erforderliche Lichtschalter neben der Tür in diesem Bereich müssen ggf. außerhalb angeordnet werden.
Bereich 3 erstreckt sich über die nächsten 2,40m, also bis 3m von der Wanne, auch wieder bis 2,25m Höhe.
Hier sind Kabel- und Leitungsanlagen zur Versorgung der festinstallierten elektrischen Betriebsmittel in den Bereichen 0 bis 3 zulässig.
Schalter und Steckdosen sind nur zulässig wie in Bereich 2, ferner solche, bei denen der Stromkreis durch einen FI-Schalter mit IΔN≤30mA geschützt ist. Dies gilt auch für andere Steckdosen im gleichen Raum außerhalb des Bereichs 3.
In den Bereichen 0 bis 3 dürfen nur Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung des Raumes gehören, Steigleitungen sind hier nicht zulässig.
Im Fußboden eingebettete elektrische Heizelemente in den Bereichen 1,2 und 3 sind zugelassen, wenn sie durch ein geerdetes Metallgitter mit dem örtlichen Potentialausgleich verbunden sind.
Viel Fachchinesisch. Habe ich mir auch nicht selbst aus den Fingern gesogen, sondern der Fachliteratur entnommen.
Aber langer Rede kurzer Sinn: Ihre Waschmaschine nebst zugehöriger Steckdose darf sich nur im Bereich 3 oder außerhalb der Bereiche 0 bis 3 befinden, sprich in einem Abstand von mehr als 60cm von Bade- und Duschwanne. Die Steckdose muss zudem durch einen FI-Schalter geschützt sein.