Seitliche Abstandsflaechen Balkon NRW

Frage: ich habe folgendes Problem:
Ich möchte in Köln ein ehem. Ledigenwohnheim in ein kleines Hotel umbauen. Auf der Gebäuderückseite ist als 2. Rettungsweg ein Rettungsbalkon mit einer Tiefe von 1 m vorgesehen. Dieser Rettungsbalkon besteht aus 4 Etagen (EG, 1.-3.OG + DG) und ist als freitragende Konstruktion vorgesehen. Vor diese Rettungsbalkone ist ein Treppenhaus aus Stahl mit Überdachung vorgesehen. Mein Problem besteht nun darin, dass das Bauamt Köln sagt, dass die Rettungsbalkone eine seitliche Abstandsfläche auslösen, obwohl diese doch unter 1,50 m sind. Außerdem wird auf ein neues Urteil zu §6 BauONW verwiesen, das ich jedoch nirgendwo finden kann.
Können Sie mir helfen?

 

Antwort: In unserer Republik der Kleinstaaten, deren jeder eifersüchtig über seine Kompetenzen wacht, über jedes Urteil irgendeinen Gerichts zu irgendeiner Vorschrift ständig informiert zu sein, übersteigt leider unsere Fähigkeiten.

 

Es scheint aber so, dass ein Gericht in NRW die Vorgaben der BauO NRW, nach denen Balkone bis 1,50m Tiefe bei den Abstandsflächen nicht berücksichtigt werden, vorerst bis zu einer gesetzlichen Präziserung kassiert hat.

 

Einen Artikel dazu finden Sie unter folgendem Link, ebenso einen weiteren Link zur Seite des zuständigen Ministeriums, wo über die weitere Entwicklung informiert werden soll:

 

http://nrw-baurecht.de/rechtsprechung-f9/ovg-nrw-zu-6-doch-seitliche-abstandflaechen-t365.html

 

BauO NRW und mehr finden Sie unter Downloads.

07. Jul 2009   | Email | Nach oben
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