Frage: wir wollen ein Haus bauen, das Grundstück unterliegt aber § 34BauGB. Wir möchten vor dem Kauf eine rechtsverbindliche Aussage über die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks. Ein Architekt des Maklers will nun eine "Standortfestlegung" machen. Was ist das genau? Ist dies rechtskräftig? Warum keine Bauvoranfrage?
Besten Dank!! Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Antwort: Keine Ahnung, was das soll. Diesen Begriff habe ich in keinem Gesetz und keiner Verordnung des Baurechts gefunden. Von Standortfestlegungen lesen Sie allenfalls im Zusammenhang mit großen Bauprojekten, wie etwa Flughäfen, etwas.
Eine Bauvoranfrage wäre in Ihrem Fall genau das richtige.