Standsicherheitsnachweis Aussentreppe

Frage: Wir haben eine vorhandene Dachgeschosswohnung nachträglich mit einer Außentreppe versehen und die Innentreppe entfernt. Die Stadt hat mir mitgeteilt ich müsste eine Baugenehmigung einreichen. Das ist OK. Die wollen aber noch ein Standsicherheitsnachweis. Also eine Statik? Für eine Stahltreppe von 3m Höhe. Bundesland NRW. Muss das sein? Das ist doch viel zu aufwendig und zu teuer.

 

Antwort: Das ist schon in Ordnung so. Eine Treppe muss standsicher sein. Auch im Brandfall, bei dem sie als Fluchtweg dient.

 

So teuer wird das Ganze aber nicht werden. Statiker werden wie Architekten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Und nach der richtet sich das Honorar nach den für die jeweilige Fachrichtung anrechenbaren Kosten des Bauwerks und den erbrachten Leistungsphasen, in Ihrem Fall also lediglich der Genehmigungsplanung.

 

Da die Kosten für die Treppe wohl nicht immens gewesen sein dürften, wird es das Honorar des Statikers noch viel weniger sein.

03. Oct 2008   | Email | Nach oben
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