Frage: Ich habe eine Mesonettwohnung gekauft und umgebaut. Bei der Abnahme der Wohnung durch das Bauordnungsamt wollte der Beamte eine Statik für die Treppe vom DG in den Spitzboden haben. Die Treppe ist eine Zweiholtreppe aus Stahl die zusätzlich zum Kopf- und FUßpunkt in einer Wand verankert ist. Da die Treppe in einen Raum hinein ragt haben wir hier eine Stütze unter die 1/2 gewendelte Treppe gestellt damit diese nicht schwingen kann. Die anderen 4 Außenpunkte sind wie oben beschreiben befestigt. Der Beamte meinte nun da es sich bei der Decke nur um eine 15 cm dicke Betondecke im Altbau handelt, wäre ein statischer Nachweis nötig. Meine Frage nun: Muß für eine Treppe in einer Mesonette Wohnung überhaupt eine Statik erstellt werden, dies ist in Einfamillienhäusern doch auch nicht von nöten.
Antwort: Ich denke nicht, dass es dem Beamten um einen statischen Nachweis der Treppe an sich geht, sondern um einen der gesamten Konstruktion.
Also der Befestigung, der Lastabtragung. Daher auch der Hinweis auf die alte Betondecke.
Diesen werden Sie dann also erbringen müssen.