Frage: wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
nun möchten wir dass Haus in 3 einzelne Wohnungen aufteilen.
1. Einliegerwohnung
2. 2te EG Wohnung
3. 1.Stock und Speicher
Für die 2. EG Wohnung haben wir eine Wand versetzt bzw eigezogen um dass WC mit einer Dusche zu versehen.
alle Wohnungen haben somit einen eigenen Eingang über den Hausflur und können seperat abgeschlossen werden.
Der Keller soll bis auf einen Raum in jeweils 33%tige Anteile geteilt werden.
Nun die Frage, muss die Neue "Innengestalltung" für die Teilungserklärung vom Bauamt beantragt und genehmigt werden, oder reicht eine Planänderung z.b. von einer Zimmereifachbetriebs um die Teilungserklärung beim Notar zu vollziehen? um überhaupt eine Abgeschlossenheitserklärung zu beantragen ist dass ja der erste Schritt, oder?
Wie sollten wir nun vorgehen?
Bundesland Bayern
Antwort: Anders herum wird ein Schuh daraus.
Sie müssen die Teilungspläne beim Baurechtsamt einreichen, um eine Abgeschlossenheitserklärung zu erhalten. Diese ist dann auf dem Notariat vorzulegen.
Was die Frage nach der Bauvorlageberechtigung des Zimmerermeisters angeht, so steht dazu in der BayBO folgendes:
Art. 61 Bauvorlageberechtigung
(1) Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der
bauvorlageberechtigt ist.
(3) Bauvorlageberechtigt sind ferner die Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die nach dem Ingenieurgesetz die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ führen dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs für
1. Wohngebäude mit bis zu je drei Wohnungen, auch in der Form von Doppelhäusern, es sei denn, es handelt sich um Hausgruppen, wenn die dritte Wohnung in der ersten Ebene des Dachgeschosses liegt,
Da es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als 3 Wohnungen handelt, kann somit Ihr Zimmerermeister den Teilungsplan fertigen.
BayBO und mehr finden Sie unter Downloads.