Frage: ICH MÖCHTE EINE ÜBERDACHTE TERRASSE BAUEN (~30-40m²)
AUF WAS MUSS ICH ACHTEN ? (BAUGENEHMIGUNG)
Antwort: Bei dieser Größe werden Sie um eine Genehmigung nicht herumkommen.
Bei uns in Baden-Württemberg sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich lediglich bis zu einer Grundfläche von 30m² verfahrensfrei.
Lesen Sie in der LBO Ihres Bundeslandes nach ob, und wenn ja, bis zu welcher Größe so eine Überdachung ohne Genehmigung möglich ist.
Die LBOs und mehr finden Sie unter Downloads.
Oder Sie gehen gleich auf Ihr Baurechtsamt. Dort wird Ihnen auch geholfen.