Terrassenueberdachung in Brandenburg

Frage: Wir wollen im Bundesland Brandenburg eine Terrassenüberdachung mit den Maßen von ca. 7,40 x 4,00 m bauen lassen (Glasüberdachung, mittlere Höhe 2,25m). Unsere Frage ist nun, ob dies genehmigungspflichtig ist? Eine explizite Regelung für Terrassenüberdachungen konnten wir in der hiesigen Bauordnung leider nicht finden.

Wenn wir die Brandenburgische Bauordnung richtig verstanden haben, dann ist dies trotzdem nicht genehmigungspflichtig, da es sich bei unserer Terrassenüberdachung in Anlehnung an die Definitionen in dieser Bauordnung am ehesten um ein "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum" handelt (§55/2 Nr.1).
Vereinzelt hört man jedoch von einer maximalen Fläche von 15m² und max. 50m³ umbauter Raum (§55/2 Nr.10) für Terrassenüberdachungen. Da es sich bei einer Terrassenüberdachung (also ohne seitliche Wände) aber nicht um einen Wintergarten handelt, sind wir der Meinung, dass dieser Punkt keinesfalls zutreffen kann.

 

Antwort: In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen, anders als in anderen Bundesländern, nicht gesondert beschrieben.

 

Ich sehe es daher genauso wie Sie, dass sie daher als Gebäude ohne Aufenthaltsräume etc. gelten und somit bis zu einem umbauten Raum von 75m³ genehmigungsfrei sind. Sie halten sich zwar unter der Überdachung auf. Da die Überdachung aber keine Wände hat, kann ich darin keinen Raum erkennen, somit auch keinen Aufenthaltsraum.

 

Ohne Größenbegrenzung genehmigungsfrei sind in Brandenburg Pergolen. Sie Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)  §55(7):

 

(7) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen auf

Camping- oder Wochenendhausplätzen, in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

 

3. bauliche Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen, Pergolen oder nicht überdachte Terrassen, ausgenommen Gebäude

 

Pergolen haben allerdings kein Dach, sondern sind eher überdimensionale Rankgerüste.

 

Aber vielleicht verstehen Sie sich ja mit Ihren Nachbarn gut. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Um genau das gleiche Thema ging es übrigens schon mal, wie Sie im Artikel Grillplatzüberdachung nachlesen können.

15. May 2008   | Email | Nach oben
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