Traufhoehe ueberschreiten

Frage: Frage zum Bebauungsplan und Bauvorschriften.
Gibt es Möglichkeiten im Rahmen eines Neubaus (Niedersachsen) vorgeschriebene Traufhöhen (z.B. 4,5m) zu umgehen, um dort z.B. bis 6,5m Traufhöhe zu gehen ?
Gibt es Bauausnahmegenehmigungen für solche Fälle ?
Vielen Dank schoneinmal im voraus.

 

Antwort: Wenn Sie die Vorgaben eines Bebauungsplans nicht einhalten, können Sie einen Antrag stellen, dass Ihnen das genehmigt wird.

 

Siehe Baugesetzbuch (BauGB) unter

 

§ 31 Ausnahmen und Befreiungen

 

(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

 

(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

 

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Sie könnten somit einen Antrag auf Befreiung nach §31(2)BauBG stellen, um die höhere Traufhöhe durchzubekommen.

 

Wenn es sich bei Ihnen um eine Überschreitung um einige cm handeln würde, würde ich Ihnen dazu vielleicht raten. Da Sie aber vorhaben, die zulässige Traufhöhe um 2m zu überschreiten, räume ich Ihrem Vorhaben wenig bis gar keine Chancen ein.

 

Daher würde ich davon abraten. Ein Antrag auf Befreiung kostet Geld und wenn die Chancen gleich Null sind, ist es herausgeschmissenes.

 

Es gilt hier wie überall: vorher informieren beugt unangenehmen Überraschungen vor.

 

BauGB und mehr finden Sie unter Downloads.

13. Jul 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010