Frage: ich hoffe Sie können mir evtl. weiterhelfen. Ich bin Eigentümer eines Reihenmittelhauses in Bayern. Meine Außenwand schließt an die Dachterrasse des Nachbarn an. Dieser hat gestern auf dieser Dachterrasse ein Katzenschutzgitter montiert. Er hat meine Außenwand mit 6 Bohrlöchern versehen ohne mich zu fragen. Nun bin ich mir nicht sicher ob er diese Wand einfach mitbenutzen kann oder diese Wand allein mein Eigentum/Grundstück ist. Es betrifft nur die Außenwand, ich weiß, da wo unsere Häuser/Wohnräume miteinander anschließen haben wir ja beide die halbe Wandstärke als Nutzwand, aber wie ist das bei der Außenwand?
Danke im Voraus
Antwort: Wenn es sich nicht gerade um sehr alte Reihenhäuser handelt, dann sollte es eben nicht so sein, dass Sie eine gemeinsame Trennwand haben, die dann jedem sozusagen zur Hälfte gehört.
Jedes Reihenhaus hat normalerweise eine eigene Außenwand. Zwischen diesen befinden sich dann Dämmplatten. Diese Trennung geschieht aus Gründen des Schall- und Brandschutzes.
Somit müsste es sich bei der fraglichen Wand eindeutig um die Ihre handeln.
Ob es sich aber lohnt, wegen 6 Bohrlöchern einen Streit mit Ihrem Nachbarn vom Zaun zu brechen, diese Einschätzung kann ich Ihnen nicht abnehmen.