Treppe zwischen Wohnungen

Frage: wir haben zwei übereinanderliegende Wohnungen (Baden-Württemberg), die wir eventuell zu einer verbinden möchten. Die obere ist im Hochparterre, die untere im Gartengeschoss. Die Gartengeschosswohnung hat einen eigenen Eingang, sowie eine Terrassentür. Wäre in solch einer Situation eine nicht notwendige Treppe als Verbindung möglich?

 

Antwort: Warum soll das nicht möglich sein? Beide Wohnungen verfügen ja jetzt bereits über die nötigen 2 Rettungswege.

 

Somit wäre eine zusätzliche Treppe zur Verbindung der beiden Wohnungen von vornherein keine notwendige Treppe.

 

Wenn Sie mehr über notwendige Treppen lesen wollen finden Sie LBO, LBOAVO und mehr unter Downloads.

17. Apr 2010   | Email | Nach oben
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