Frage: Wie groß muss das lichte Mindestmaß einer Tür (Haus- und Raum-) bei einem Neubau sein?
Antwort: Dazu finden Sie in den gängigen Vorschriften nichts. In den Landesbauordnungen (LBOs) steht nur, dass Ein- und Ausgänge gut begehbar und verkehrssicher sein müssen. Einzelheiten zur Ausführung stehen in den Ausführungsverordnungen zu den LBOs (LBOAVOs). Dabei geht es jedoch um Vorschriften, die die Anforderungen bezüglich des Brandschutzes betreffen.
Dennoch gibt es aber natürlich Normmaße, festgelegt in der DIN 18100.
Danach sind Standardtüren gefertigt, die im Normalfall in jedem Neubau eingebaut werden.
Diese ergeben sich aus Mauerwerksmaßen. Das heißt, dass die lichte Türöffnung einem Vielfachen des Mauerwerksmaßes von 12,5cm plus 1cm für die Mörtelfuge des Türsturzes entspricht. In früheren Zeiten, als es noch keine Fußbodenaufbauten mit Dämmung, Trittschalldämmung, Estrich etc. wie heute gab, war dies der effektivste Weg, Öffnungen in Wänden herzustellen. Man musste durch die Einhaltung der Mauerwerksmaße keine Höhenunterschiede ausgleichen oder Ziegel schneiden, da sich die Öffnungen durch die Standardmaße von Ziegeln und Mörtelfugen ergaben.
Heute haben wir natürlich durch die geänderten Anforderungen an Wärmedämm- und Schallschutz andere Fußbodenaufbauten. Diese sind jedoch je nach Bauvorhaben unterschiedlich. Daher werden Standardtüren und –fenster weiter nach Mauerwerksmaß gefertigt. Dieses bezieht sich dann eben auf den Fertigfußboden. Daher können die Öffnungsmaße der Rohbauöffnungen je nach Fußbodenaufbau von den Mauerwerksmaßen abweichen.
Das gängigste Maß für eine Türöffnung ist 2,01m. Dies ist das lichte Maß für die Türöffnung, von Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) aus gemessen. Davon müssen Sie dann noch etwas Luft und die Zargenstärke abziehen. Die Türblattaußenhöhe beträgt 1,985m.
Da aber die Menschen immer größer werden gibt es auch noch ein zweites Normmaß, eben um 12,5cm größer. Also 2,135m im Licht über OK FFB. Die Türblattaußenhöhe beträgt hier 2,11m.
Ich halte es als für dringend geboten, heute nur noch 2,135er Türen einzubauen, vorgeschrieben ist es jedoch nicht.