Ueberschreitung GFZ und Traufhoehe

Frage: wir haben von unserer Gemeinde ein Grundstück angeboten bekommen.
Die GFZ beträgt 0,4. Doch das wird etwas eng, da wir noch eine Einliegerwohnung bauen wollen. Ist es üblich die GFZ bis 0,449 auszuweiten oder bekämen wir da Ärger?
Wir haben auch einen Kniestock von 1,60m einzuhalten. Da wir ein Passsivhaus bauen wollen, müssen wir viel dämmen und wollen auf das Dach dämmen, so dass uns die 1,60m auf Jeden Fall erhalten bleibt. Gibt es da von der Bayerischen Bauordnung schon so eine Art Aufruf an die Gemeinden, da wir noch recht konservative Ortsgestaltungssatzungen haben.

 

Antwort: Natürlich ist es nicht üblich, die GFZ einfach zu überschreiten und ebenso natürlich wird es Ärger geben, wenn Sie es dennoch machen.

 

Das gleiche gilt für die Überschreitung der Traufhöhe, egal ob aufgrund einer Aufdachdämmung oder etwas anderem.

 

Für beides müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen. Darin müssen Sie eine Begründung angeben. Ob die Befreiungen erteilt werden, liegt im Ermessen von Baurechtsamt und Gemeinderat. Wenn Sie die Traufhöhe nur geringfügig überschreiten, kann es schon positiv sein, wenn dies aufgrund von Dämmmaßnahmen geschieht, eine Garantie gibt es aber nicht. Das gleiche gilt für die Überschreitung der GFZ.

24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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