Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?
Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
Wenn Sie das Dachgeschoss nur innen ummodeln und nicht etwa Gauben o.ä. einbauen, dann brauchen Sie dafür auch keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben
2. tragende und nichttragende Bauteile
a) Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
b) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,
c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,
d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,
e) sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;
Unter c) sehen Sie auch, dass Sie auch für die Vergrößerung des Giebelfensters keine Genehmigung brauchen.
LBO und mehr finden Sie unter Downloads.