Umbau Lagerhalle

Frage: Ich möchte in einer vorhanden Lagerhalle/Masivbau einige umbauten z.b. eine zwischendecke Dachfenster
evt. eine kleine wohnung
Gebaude steht im BW im aussenbereich mit mehreren anderen kleineren Lagergebäuden/ Massivbau sowie als Nachbar ein zweifamilenhaus mit Stall

ist eine Geheminung erfoderlich?
evt auch nur für Zwischendecke und/oder Dachfenster

 

Antwort: Wenn Sie eine Wohnung einbauen wollen, dann müssen Sie das auf jeden Fall genehmigen lassen. Für die anderen Maßnahmen bräuchten Sie bei einem Wohngebäude keine Genehmigung.

 

Siehe Landesbauordnung (LBO) unter

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

2. tragende und nichttragende Bauteile

 

a) Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,

b) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,

c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,

d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,

e) sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;

 

Da es sich aber bei Ihrer Lagerhalle nicht um ein Wohngebäude handelt, sind die Maßnahmen auch nicht verfahrensfrei.

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

20. Mar 2010   | Email | Nach oben
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