Frage: ich wohne in BW und plane den Ausbau eines Dachgeschosses in einem ehemals landwirtschaftlichen Gebäude. Es besteht kein Bebauungsplan. Die Räume wurden bisher als Abstellräume, bzw. für landwirtschaftliche Zwecke genutzt.
Vorgesehen ist die komplette Dachsanierung (neue Lattung, Ziegel, Isolierung etc.), sowie der Einbau von 5 Dachflächenfenstern und einer größeren Loggia (Dacheinschnitt). Desweiteren wird eine zusätzliche Eingangstür geschaffen mit neu zu erichtendem Treppenhaus.
Da ich bisher verschiedene Aussagen bzgl. der Genehmigungspflicht gehört habe (vorwiegend von Laien), hier meine Frage:
Ist dieses Vorhaben verfahrensfrei, oder muss ich einen Bauantrag stellen.
Antwort: Nein, das ist nicht verfahrensfrei.
Sie müssen einen Bauantragstellen, sowohl für die Nutzungsänderung als auch für die Baumaßnahmen wie Treppenhausanbau oder Loggia. Geht aber in Einem.