Frage: Hallo zusammen. Erstmal vielen Dank für Ihre Mühen. Mein Frage stellt sich im Rahmen eines möglicen zukünftigen Hauskaufs. Das Haus in NRW besteht zur Zeit aus einer Wohneinheit und einem vom Besitzer genutzten Gewerbeeinheit. Diese gewerbeeinheit will der jetzge Besizter auch gerne weiter nutzen und wir streben einen Ausbau des DG in eine Wohnung für meine Schwiegereltern an. Hierzu nun die Fragen:
1. Welche Anforderungen muss diese Wohnung genügen, damit ein Mietvertrag und somit auch Umbauarbeiten und die Mieteinnahmen steuerlich beim Finanzamt anerkannt werden? Oder ist auch Untermietvertrag oder Ähnliches möglich?
2. Die Gemeinde mahnte an, dass durch die Nutzung des Wohngebäudes in zwei Wohneinheiten (ist das denn nötig, vgl. Frage 1) und somit insgesamt drei Einheiten im Gebäude, explizite und verschärfte Bauvorschriften eingehalten und geprüft werden müssen. Was heißt das?
Vielen Dank noch einmal für Ihre Antworten.
Antwort: Was die steuerlichen Aspekte angeht, so sind Sie hier an der falschen Adresse. Da sollten Sie besser Ihren Steuerberater fragen.
Die Vorschriften für Wohnungen finden Sie in der Landesbauordnung, diese wiederum unter Downloads.
Wenn das Gebäude in einem Gewerbegebiet liegt, dann ist es wohl mit einer Wohnung für den Betriebsinhaber geplant und genehmigt worden.
Wenn Sie nun als Nichtbetriebsinhaber die Wohnung nutzen und noch eine zusätzliche Wohneinheit schaffen wollen, dann müssen Sie die entsprechenden Vorgaben, etwa bezüglich des Schallschutzes, erfüllen.
Welche konkreten Maßnahmen das Baurechtsamt in Ihrem Fall verlangt, sollten Sie dort erfragen.