Frage: Habe auf der Grenze zu meinem Nachbarn eine Stützmauer mit Mauerscheiben (L-Steine) 1,5m hoch errichtet.
Diese Stützmauer ist laut LBO Baden-Württ. bis zu einer Höhe von 2m auch erlaubt.
Da ich dieses Haus vermietet habe, und auch Kinder dort spielen, muss ich nach der LBO diesen Absatz mit einem Zaun bzw. Geländer 90cm hoch absichern.
Dies habe ich auch gemacht, nun gefällt meinem Nachbarn dieses Geländer nicht.
Nach LBO bin ich im Recht, spricht das Nachbarschaftsrecht dagegen?
Welches Recht überwiegt?
Antwort: Nein, dem steht nichts entgegen.
Wie Sie schon sagen müssen Sie die Umwehrung anbringen. Ob diese Ihrem Nachbarn gefällt oder nicht spielt keine Rolle.