Unterschreitung GRZ, GFZ

Frage: Im Bebauungsplan nach §34 ist mögliche Haus Bebauung GFZ 0,3 und GRZ 0,2 angegeben,bei einer Grundstücksfläche von 450qm.
Anhand Ihrer Angaben wären es 90 qm bzw. 135 qm.
Wie weit ist eine Unterschreitung der Größe möglich,bzw. welche Mindestquadratmeterzahl muß ich einhalten ?

Antwort: GRZ und GFZ sind Maximalwerte.

 

Wenn Sie diese unterschreiten, dann  haben Sie kein Problem.

 

Es können in einem Bebauungsplan auch verbindliche Werte festgeschrieben werden, von denen Sie dann nicht ohne Befreiung abweichen können. Dies betrifft aber dann eher die Traufhöhe, die Anzahl der Vollgeschosse o.ä.. Im Normalfall sind die Vorgaben im B-Plan aber Höchstwerte.

10. Jul 2010   | Email | Nach oben
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