Frage: Wir wollen unser Schwimmbecken überdachen (in NRW). Die rollbare Überdachung soll ca. 1 Meter vor Nachbarsgrundstück enden. Die Überdachung ist teleskopisch und hat im geschlossenen Zustand die folgenden Maße 2,6/6,3/10,8m (H/B/T).
Brauchen wir eine Baugenehmigung dafür?
VIELEN DANK für Ihre Antwort!!
Antwort: Diesen Fall finden Sie in § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) nicht.
Somit werden Sie wohl eine Genehmigung brauchen, außer, das Baurechtsamt sieht diese Überdachung als unbedeutende bauliche Anlage an, was ich aber stark bezweifeln würde.
Gehen Sie doch mal dort hin und fragen nach.
BauO NRW und mehr finden Sie unter Downloads.