Frage: Jetzt bin ich aber etwas verwirrt. Ich komme gerade von meinem Architekten bezüglich Bauplanung. Wir sind kurz vor dem Bauantrag und bis auf einige Details durch mit der Vorplanung. Der Keller war bis jetzt eine Nebensache die noch nicht richtig besprochen wurde, außer das dieser ohne Heizung bleiben soll.
Da ich in diversen Zeitungen und Internetauftritten von der Selbstverständlichkeit einer Perimeterdämmung gelesen habe, bin ich doch jetzt etwas verunsichert, da mein Architekt sich gegen diese ausgesprochen hat. Das Problem ist, dass ich seine Begründung gut nachvollziehen kann.
Seine Argumentation:
Die EnEV berücksichtigt die Dämmung des beheizten Wohnraums, d.h. es ist wesentlich sinnvoller die Kellerdecke zu dämmen um das Volumen des Raums zu reduzieren und den beheizten Bereich zu kapseln.
Eine Perimeterdämmung hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung zur EnEV bei einem unbeheizten Keller. Fazit: kostet nur Geld.
Vielen Dank für Ihre Ansichten.
Antwort: Ganz auf die Perimeterdämmung verzichten können Sie nicht.
Bei etwas größeren Gebäuden wird bei den Außenwänden von unbeheizten Abstellräumen oder Technikräumen oft die Perimeterdämmung in der Weise reduziert, dass sie nur bis 1m unter die Decke gezogen und dafür die Kellerdecke gedämmt wird. Die Außenwände von Treppenhäusern oder auch z.B. Wasch- und Trockenräumen erhalten auch hier eine Perimeterdämmung über die ganze Höhe. Bei einem solchen Vorgehen müssen Sie dann auch die Innenwände von diesen Räumen zu den unbeheizten mit einer zusätzlichen Dämmung auf der ganzen Wandhöhe versehen. Das rechnet sich bei größeren unbeheizten Volumina, bei einem Einfamilienhaus erscheint es mir aber unangemessen. Da sparen Sie an den Außenwänden ja gar nicht so viel ein, wie Sie dann innen zusätzlich machen müssen.