Was ist Aussenbereich?

Frage: Mecklenburg-Vorpommern Garage Abriss mit Neuaufbau

meine Frage ziehlt in die Richtung verfahrensfreies Bauvorhaben (ja oder nein?) in Bezug auf den Abriß und sofortigen Neubau einer Garage.

Die alte Garage ist ein freistehendes gemauertes Gebäude mit einer mittleren Höhe unter 3m und einer Brutto-Grundfläche von 46,75qm (8,5m*5,5m) Grenzbebauung (8,5m) mit Flachdach (Wellasbest)
Da die alte Garage Baufällig ist (5cm breiter Riß über die gesamte hintere Wand -Fundament abgesackt),
ist ein Neuafbau zwingend Notwendig.

Nach den Abriss soll eine Y-Tong Garage mit Flachdach(Trapezblech) mit einer Brutto Grundfläche von 29,7qm(5,5m*5,4m) - mit Angebautem Carport (3m*5m) wieder als Grezbebauung errichtet werden.

Gilt das gesamte Vorhaben als Verfahrensfreies Bauvorhaben?

Was Bedeutet in der Landesbauordnung
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen,
der Begriff "außer im Außenbereich" - Eine Garage baue ich doch immer draußen???

Antwort: Innen-und Außenbereich haben mit drinnen und draußen nichts zu tun.

 

Erläuterungen hierzu finden Sie in den §§30-37 des Baugesetzbuches (BauGB). Dieses wiederum finden Sie unter Downloads.

 

Ihr Grundstück liegt im Innenbereich, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Die Grenzen dieser können von der Gemeinde per Satzung festgelegt werden. Außerhalb dieser Bereiche liegt der Außenbereich.

 

Wo Ihr Grundstück liegt können Sie auf Ihrem Baurechtsamt erfragen.

 

Liegt Ihr Grundstück im Innenbereich, dann wäre die Garage nach LBauO M-V verfahrensfrei, sonst nicht.

09. Jul 2010   | Email | Nach oben
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