Frage: hallo,
ich besitze einen zur wohnung umgebauten zirkuswagen, mit allem, was eine kleine etw besitzt.
nun steht dieser wagen auf rädern auf meinem eigenen, erschlossenen grundstück in einem wohngebiet in dorfrandlage. ich möchte die räder abmontieren und den wagen wie ein holzhaus aufstellen und meinen festen wohnsitz dort anmelden. denke aber, dass das nicht so einfach sein wird. was muss so eine behausung aufweisen, dass sie als wohnhaus durchgeht?
der wagen hat eine schöne holzverkleidung und ein ziegeldach.
Antwort: Nun, riesige Problem erwarte ich da eigentlich nicht. Die Vorgaben des Bebauungsplans bez. Größe, Traufhöhe etc. werden Sie mit Ihrem Vorhaben wohl kaum überschreiten ;-). Kleiner geht immer.
Es könnte höchstens sein, dass Sie gegen irgendwelche Gestaltungsvorschriften, z.B. bez. Dachform, Dachdeckung oder auch Fassade verstoßen würden. Aber auch das könnte man mit Befreiungen oder Umbauten lösen. Auch müssten Sie das Teil auf den heutigen Standard bez. Wärmedämmung etc. bringen. Sollte aber ohne unverhältnismäßig großen Aufwand möglich sein.
Gehen Sie mal auf Ihr Baurechtsamt und besorgen sich den Bebauungsplan. Dort können Sie die Sache auch mit den dafür zuständigen Leuten besprechen. Anschließend suchen Sie sich einen Architekten, der für Sie den Bauantrag und die weitere Planung anfertigt.