Zusaetzliches Vollgeschoss

Frage: wir haben eine Frage zum Thema Baurecht bzw. der "geschoßigkeit". Laut Bauverordnung Schleswig Holstein ist ein Vollgeschosse oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von
mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.

wir planer aktuell gerade ein "Stadthaus" "eckiger Würfel) jetzt fehlen uns circa 20 cm an Höhe Außen Rundherrum im OG , wir hätten oben gerne Rundherrum die Außenmaße Rohbaudecke unterkante Dach 2,20m Laut Bebaueungsplan dürfen wir aber nur ein geschoßig bauen max. Dachneigung 20°.Jetzt haben wir alles ausgereizt und kommen Außen leider nur auf 1,98m Rohdecke bis unterkante Dach. 

http://www.bilder-space.de/show.php?file=06.09vAA0Sb4feCTD08z.JPG       

gibt es irgendeine Möglichkeit außer ein Staffelgeschoß um unsere Fehlenden 20cm höher zu bauen ?

 

Antwort: Sie können einen Antrag auf Befreiung von der Auflage, nur ein Vollgeschoss bauen zu dürfen, stellen.

 

Wie die Chancen, dies bewilligt zu bekommen, sind, hängt von der Situation und deren Einschätzung durch Behörde und Gemeinderat ab.

Am besten fühlen Sie schon vorher mal auf dem Baurechtsamt vor.

07. Oct 2009   | Email | Nach oben
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