Mindestbreite Fluchttreppenhaus

Frage: Meine Frage wäre, welche Mindestbreite muss ein Fluchttreppenhaus haben, wenn es eine Spindeltreppe sein soll??? Vielen Dank schon mal und beste Grüße,

Antwort: Ich beantworte Ihre Frage mal auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg. Falls Sie in einem anderen Bundesland wohnen, vergleichen Sie die entsprechenden Stellen mit denen Ihres Bundeslandes.
22. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Alten Putz vor dem Daemmen entfernen

Frage: wir planen unser Einfamilienhaus (Baujahr 1970) zu dämmen und sind derzeit noch auf Informationssuche. Nun wird an vielen Stellen darauf verwiesen, dass der Dämmstoff diffusionsoffen sein soll, was mir auch soweit einleuchtet. Meine Frage an dieser Stelle ist, ob denn der alte vorhandene Putz 'diffusionsoffen' ist und atmen kann? Wurden früher (1970) Materialien eingesetzt, die selber eine 'Dampfsperre' darstellen? Wenn dies so wäre, sollte der alte Putz vor dem Dämmen abgetragen werden? Danke im voraus.

Antwort: Den alten Putz abtragen müssen Sie nicht, auch wenn er vielleicht nicht diffusionsoffen ist. Es wird sich wahrscheinlich um eine verputzte Mauerwerkswand handeln, die an sich schon diffusionsdicht ist und innerhalb deren massiven Aufbaus sich kein Tauwasser niederschlagen kann.
22. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung Reihenhaus Bayern

Frage: Ich wohne in Bayern und möchte meine Terrasse überdachen! Es ist ein Reihenmittelhaus und das Dach soll 5,25m breit und 4m lang sein. Brauche ich dafür eine Genehmigung?

Antwort: In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) steht zur Frage der Genehmigungsfreiheit unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Fertighaus von 1961 kaufen

Frage: Hallo, wir möchten gern ein Fertighaus in Holzständerbauweise kaufen. Das Haus ist allerdings von 1961, die Außenwände sind verputzt. Es hat einen massiven Keller mit Massivdecke. Auf was sollte man beim Hauskauf achten? Vielen Dank im voraus.

Antwort: Sie sollten beim Hauskauf auf eine Vielzahl von Dingen achten. Angefangen bei der Bausubstanz, dem zu erwartenden Renovierungsaufwand, ..., bis zur architektonischen Qualität des Hauses. Da könnte man viel aufzählen.

In Ihrem Fall aber steht leider an erster Stelle: Sie sollten niemals ein Fertighaus von 1961 kaufen, wenn Sie nicht ohnehin vorhaben, es abzureißen und an gleicher Stelle neu zu bauen.
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Aufschuettungen und Abgrabungen

Frage: Ich habe eine Doppelhaushälfte mit einem kleinen Grundstück gekauft. Dieses Grundstück ist ein Hanggrundstück und grenzt an ein Nachbargrundstück. Jetzt möchte ich auf meinem Grundstück einen Einstellplatz machen und den Garten verändern und terrassenförmig begradigen. Brauche ich hierzu die Genehmigung des Nachbarn und/oder einer Baubehörde? Selbstverständlich muss ich das Nachbargrundstück entsprechend abstützen, die Abstützung würde rund 1,5m ausmachen. Brauche ich trotzdem dessen schriftliches Einverständnis? Nach Landesbaurecht sind 2m erlaubt, nach Nachbarrecht 1,5m Und im Bebauungsplan wird auf das Nachbarrecht verwiesen, allerdings ist auch ein Absatz hierzu, wo drin steht, das abschüssiges Gelände stufenweise mir Rundungen auszugleichen ist, dies würde meinen Garten aber in eine Rutschbahn verwandeln. Desweiteren hat mein Architekt gesagt, dass 1m hohe Mauern nicht als Bauwerke gelten und genehmigungsfrei sind. Stimmt das?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg. In der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg werden in §2 die Begriffe definiert. Dort steht
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Ringanker auf Mauerwerk

Frage: wir sanieren ein altes Haus, wollen einen neuen Dachstuhl bauen. das Haus hat drei 36 Wände, eine 24 Wand (Anbau). Wir wollen eine Reihe Steine setzen und dann darauf den Ringanker. Frage: Wir haben nur 24 Steine, können diese trotz der 36 Wände darauf und darauf 24 U Schalen oder müssen auf 36 Wand, 36 Stein und 36 U-Schalen?

Antwort: Sie können schon mit 24er Steinen auf eine 36-er Mauer mauern. Allerdings würde ich Ihnen raten, sich wegen der Frage der richtigen Bewehrung des Ringankers an einen Statiker oder Maurermeister zu wenden. Oder dies gleich von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Auch die Sanierung des Dachstuhls sollten Sie nur dann selbst ausführen, wenn Sie sich ganz sicher sind, die nötige Sachkenntnis zu haben.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau NRW

Frage: wir möchten in unserem in Eigentum befindlichen Einfamilienhaus in NRW das Dachgeschoss ausbauen. Auch Dachfenster würden eingebaut. Ist eine Baugenehmigung nötig oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort: Das ist leider, wie so vieles, in jedem Bundesland anders geregelt. In der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) steht unter § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Dampfbremse Holzbalkendecke

Frage: Wir wollen in unserem "Altbau"(Bj. 1983, L-förmiger Winkelbungalow mit 130qm) die oberste Geschossdecke 24cm zusätzlich aufdämmen. Darunter ist das beheizte Erdgeschoss, darüber der als Abstellraum kalt genutzte begehbare Dachboden. Der Deckenaufbau sieht von unten nach oben wie folgt aus: Tapete bzw. Deckenputz - Fermacell-Platten - Holzbalken mit Zwischendämmung ca. 10cm Glaswolle - Rauspund-Bretter Der anbietende Handwerker will oben 2 mal 12cm Styropor WLG035 versetzt verlegen und darauf wieder eine begehbare Holzdecke setzen(Spanplatten 16mm). Unter die Dämmplatten will er eine Dampfsperre legen Ich ging immer davon aus, dass von der kalten Seite keine Sperre erforderlich ist. Bisher gibt es keine Dampfsperren, weder von oben noch von unten. Nun meine Fragen: 1. Ist die Dampfsperre von oben notwendig? Warum? 2. Da wir gerade das Bad sanieren und dort die alte Holzvertäfelung unter dem Fermacell abgenommen haben: Sollte man dort von unten eine Dampfsperre/-bremse einziehen? Direkt unter die Fermacellplatte? Darunter soll eine weitere Fermacellplatte abgehängt werden, welche dann die Lampen aufnimmt.

Antwort: Die Dampfsperre, die Ihr Handwerker verlegen will, befindet sich nicht auf der kalten Seite, da die neue Dämmung ja darüber liegt. Daher ist diese Vorgehensweise richtig.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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