Frage: Ich habe in Dortmund / NRW ein Kleinschwimmbecken übernommen, das zur Hälfte im Keller liegt (gibt´s noch was unter "Halbparterre"?)
Lichteinfall erfolgt durch handelsübliche Glasbausteine, 4 sind durch Kippmechanismus zum Belüften zu öffnen.
Ich möchte (und muss wahrscheinlich auch) einen Notausstieg bauen. Gibt es Vorschriften bzw. muss ich es genehmigen lassen, wenn der Ausstieg von halb unten nach oben auf Straßenniveau erfolgt? Vor den Fenstern befindet sich mit einem gewissen Abstand ein privater Parkplatz der Krankenpflegeschule, in der die Schwimmkurse stattfinden. Durch einen Durchbruch wären die Maße 0,90 x 1,20 möglich. Ist von Beckenseite aus vorgeschrieben, WIE man aussteigen können muss? Feste Stufen, Leiter oder sonst etwas, um das Fenster zu erreichen? Sind die Fenster vorgeschrieben? Wer bietet so etwas an? (Mehr als eine Frage, ich weiß ...*schäm*)
Antwort: Wie Sie schon schreiben, müssen Fenster, die als Rettungsweg dienen, in NRW im Lichten mindestens 0,90m x 1,20m groß sein. Siehe Landesbauordnung (BauO NRW) unter