Was mich wirklich nervt

06.07.: Frage als Kommentar unter Willkommen bei Frag den Architekt: haben eine Wohnung mit Terrasse angemietet. Die Terrasse hat nach vorne hin kein Geländer. Die angrenzende Freifläche ist jedoch ca. 1,50 m abschüssig. Derzeit kann ich diese mit unserem Kleinkind wegen der Sturzgefahr nicht ohne weiteres nutzen. Gibt es eine Vorschrift, wonach ich Anspruch auf ein Geländer habe?

07.07.: Kommentar einer anderen Leserin: Ja, die gibt es, schauen Sie in der jeweils gültigen Bauordnung ihres Landes nach dem Punkt 'Umwehrung'. Der Vermieter ist meines Wissens nach auch verpflichtet, diese auf seine Kosten anzubringen oder die Terrasse für den Zugang zu sperren (könnte dann von der Miete abgezogen werden). Diese Absturzhöhe von 1,50m kann für ein Kleinkind lebensgefährlich sein!

15.07. per mail: Schade, dass Sie nicht auf alle Fragen antworten; hatte mir echte Hilfe erhofft.

Antwort: was glauben Sie eigentlich, wie viele Anfragen ich bekomme?

Sie stellen eine Frage, nicht mal über das Kontaktformular sondern als Kommentar zu einem anderen Artikel und erwarten dann, dass ich darauf innerhalb von ein paar Tagen antworte. Geht´s noch?

Ich mache das unentgeltlich in meiner nicht sehr reichlichen Freizeit. Wenn Sie nicht warten können, gehen Sie zu einem Kollegen vor Ort und bezahlen den dafür angemessenen Preis für die Beantwortung Ihrer Frage.

Zudem wurde Ihre Frage in einem zweiten Kommentar zu dem Artikel von einer anderen Leserin ausreichend beantwortet.

Zu allem Überfluss haben Sie sich für Ihren Kommentar auch noch ausgerechnet den Artikel Willkommen bei Frag den Architekt ausgesucht, in dem genau dieses erklärt wird und auch, dass Fragen bitte über das Kontaktformular gestellt werden sollen.

19.07.2010 Re: Antwort: Danke für die Rückinfo. Hatte mich bereits an einen Ihren Kollegen gewandt, der sich nicht so in der Wortwahl vergreift, was aber daran liegen mag, dass er dafür Entgelt bezieht.

Antwort: Kein Kommentar!
16. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Undichte Stellen Isoklinker

Frage: Wir haben vor 10 Jahren unser Reiheneckhaus mit Isoklinker dämmen lassen. Nun haben wir an einigen Stellen Undichtigkeiten entdeckt. Gibt es eine Möglichkeit diesen Schaden, außer alles ab und neu, zu beheben?????? Vielen Dank im Voraus.

Antwort: Dieses Produkt war mir bisher völlig unbekannt. Liegt vielleicht daran, dass bei uns im Süden Klinkerfassaden nicht so verbreitet sind.
14. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Auswechslung Kehlbalkenlage

Frage: Hallo, ich (aus NRW) hätte eine Frage bezgl. eines Dachbodenausbaus. Laut Statik (EFH aus dem Jahre 1958) habe ich eine Mischkonstruktion: Pfettendach mit Kehlbalken als Zwischendecke, die Mittelpfetten sind mittig geteilt und liegen punktuell auf dünnen Ziegelwänden mit Gips unterfüttert. Die Firstpfette ist auch geteilt (Kamin), aber mit zwei Pfosten gestützt. Nun soll eine Treppe auf den Dachboden erstellt werden. Der Treppenbauer, ein renomierter und erfahrener Meisterbetrieb mit exzellentem Ruf, hat mir nun angeboten, dass Treppenloch ebenfalls zu erstellen. Dazu sollen drei Kehlbalken durchtrennt werden, die Balken links und rechts neben dem Loch dann aufgedoppelt werden; dann soll ein Wechsel hergestellt werden und die "Stummel" der durchtrennten Kehlbalken an der Mittelpfette mit entsprechenden Verbindern und Kammnägeln befestigt werden. Die Stummel sind an den Sparren mit Maschinenschrauben befestigt. Wird das wirklich so gemacht oder muß ichmir Sorgen machen, dass nachher der Dachstuhl in der Einfahrt liegt? Danke für die Hilfe!

Antwort: Da würde ich mir keine Sorgen machen. Das passt schon so.
14. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Wandaufbau Holzstaenderhaus

Frage: ich habe gerade ein Angebot über ein Haus (BJ 2006) in Holzständerbauweise erhalten, welches ich sehr interessant finde. Allerdings fiel mir bei näherer Prüfung der Aufbau der Wand auf: An der Außenseite des dreischichtigen Aufbaus befindet sich eine Gipskartonplatte. (genauer Aufbau von innen nach außen: 12,5 mm Gipsfaserplatte, 60 mm Holzständerwerk mit Mineralwolldämmung im Gefach, 12 mm "Naturwerkstoffplatte", 80 mm Holzständerwerk mit Mineralwolldämmung im Gefach, 12,5 mm Gipsfaserplatte, 0,5 mm diffusionsoffenes Gewebe, 60 mm Steinwolldämmplatte, 40 mm Hinterlüftung, 115 mm Vormauerwerk.) Nun sagte mir ein Energieberater, dass dies nicht so sein dürfe, sondern die äußerste Platte eine OSB-Platte o. ä sein müsse, da die äußerste Gipsfaserplatte zu feuchtigkeitsanfällig sei. Ist dem bei o. g. Wandaufbau wirklich so oder kann ich in dieser Beziehung das Haus guten Gewissens erwerben? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Was um Alles in der Welt ist denn eine „Naturwerkstoffplatte“?
13. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Kaminofen Altbau Stuttgart

Frage: Wir würden gerne in unserer Altbaueigentumswohnung in Stuttgart einen Kaminofen (Holz) installieren. 2 andere Parteien im Haus verfügen seit ca. 20-30 Jahren bereits über einen solchen Ofen. Leider wurde aber in der Dachgeschosswohnung (Mehrfamilienhaus) der Schornstein (noch in Betrieb) mit Holz verkleidet, sodass der Schornsteinfeger die Installation eines weiteren Holzofens nicht genehmigen möchte. Die anderen Parteien benutzen ihre Holzöfen wohl nicht mehr. Jetzt meine Frage: Wie können wir trotzdem einen solchen Ofen in Betrieb nehmen? Herzliche Grüße aus Stuttgart

Antwort: Wenn es nur an der Verkleidung aus Holz liegt, dann entfernen Sie diese doch einfach.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Dach erneuern Eigentumswohnung

Frage: Hallo, wie kann man in folgendem Fall als Käufer auf der sicheren Seite sein: ich beabsichtige, mich auf die Suche zu machen nach einem unausgebauten Dachgeschoss in einem ansonsten möglichst sanierten Berliner Altbau. Ich würde den Dachstuhl nach dem Kauf dann gerne abreißen und ein neues Dach mit überwiegend Flachdach bauen lassen. Woher weiß ich bereits vor dem Kauf, dass ich für dieses Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erhalten werde? Die Katze im Sack kaufen möchte ich natürlich unbedingt vermeiden. Danke für Ihren Rat! P.S. Ich kam auf diese Idee, weil man mir sagte, dass die Kosten für einen Abriß+ganz neues Dach auch nicht höher sein würden als für die aufwendige Restaurierung eines alten Dachs. Stimmt das?

Antwort: Wie sich das Kostenverhältnis zwischen Sanierung und Abriss/Neuaufbau im konkreten Fall darstellt, kann ich ohne Kenntnis dieses nicht sagen.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Abweichung von genehmigtem Plan

Frage: Ausbaufähige Dachgeschosse werden mir meist mit einer Baugenehmigung auf Basis eines durch einen Architekten erstellten Entwurfs angeboten. Wie stark muss man sich an diesen Entwurf halten? Welche Möglichkeiten des Abweichens habe ich? Und erlöscht die Baugenehmigung sollte ich einen anderen Architekten einschalten?

Antwort: Eine Baugenehmigung ist nicht an den Architekten gebunden, der den Bauantrag erstellt hat.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Anleitung Holzfassade

Frage: Guten Tag, wir möchten einen Teil unseres Hauses (Neubau)mit einer Holzverschalung versehen. Welche Hölzer sind geeignet und wo kann man diese erstehen? Gibt es vielleicht auch eine genaue Anleitung zum selber machen? Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen, Vielen Dank!

Antwort: Klicken Sie mal hier: Holzfassade.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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