Frage: vielen Dank für Ihre Seite. Wir wohnen in BW. Wir und unsere Nachbarn haben leider widersprüchliche Aussagen von unserem Bauamt erhalten (für einige Sachen fühlen sie sich auch nicht zuständig), weshalb wir nun gerne die Meinung eines "Unabhängigen" hören möchten.
Das Nachbargrundstück wurde ca. 1,30 m abgegraben, damit das Gebäude zweigeschossig errichtet werden konnte. Abgeböscht wurde mit Pflanzringen. Da unsere Nachbarn keine Absturzsicherung angebracht haben, pflanzten wir vor ca. 8 Jahren auf unsere Kosten mit mündlicher Einwilligung der Nachbarn eine Thujahecke auf dem natürlichen Gelände direkt an die Grenze. Nun gefällt unseren Nachbarn die Hecke nicht mehr und sie hätten gerne, dass wir anders einfrieden. Deshalb hier nun die ersten Fragen:
1. Kann die Hecke stehen bleiben?
2. Wie hoch darf sie sein?
3. Wird die Höhe von unsere Seite gemessen (natürliches Gelände) oder vom deutlich tiefer liegenden Nachbargelände?
4. Hätten unsere Nachbarn eine Absturzsicherung anbringen müssen? Die Pflanzringe auf dem Nachbargrundstück gehen ca. 50 cm hinter der Grenze steil in die Tiefe. In unseren Bauvorschriften sind Abböschungen nicht vorgesehen - wir haben nichts dazu finden können.
5. Unsere Nachbarn möchten die Hecke bis an die Grenze abschneiden, was sie vermutlich nicht überleben würde. Sind sie dann ersatzpflichtig?
Einen Teil dieser Hecke haben wir nun beseitigt und stattdessen ein Gartenhaus (3 m x 2 m) mit einem Abstand von 0,40 m aufgebaut. Wir sind da von § 6 (3) 2 der LBO ausgegangen. Nun bemängeln unsere Nachbarn, dass wir einen Abstand von 0,50 m hätten ein halten müssen. Dazu hier nun die weiteren Fragen?
1. Können die 0,40 m Abstand ein Problem geben?
2. Gibt es Vorschriften, wie ein Gartenhaus aussehen muss, oder können wir ggf. einfach bis zur Grenze z. B. einen Bretterverschlag "anbauen"?
3. Wann bedarf es einer Genehmigung für das Aufstellen eines Gartenhauses?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort: Zu 1.: Das hängt davon ab, ob sie den Vorgaben entspricht. Da ich nicht weiß, wie hoch sie ist und in welchem Abstand zur Grenze sie steht, kann ich das nicht beurteilen.