Referat Holzfassade

Frage: ich habe mal eine Frage an sie .... ich bin auszubildener (Maler und lackierer) knapp dritte lehrjahr und habe nun in der Schule als Projekt einen Giebel zu behäng mit einer Deckelschalung aus holz. Dies natürlich jetz nur für uns rein gedanklich ..wir müssen halt richtlinien und beschichtungssyteme aussuchen und konstruktionsdetails und sowas rausarbeiten. Nun ist meine Frage :wir müssen organisatorische arbeitsabläufe beschreiben sprich wie gehe ich vor Da sie ein fachmann sind könnten sie mir vielleicht weiter helfen indem sie mir beschreiben wie dies von anfang bis ende abläuft? arbeitsschritte und sowas und wissen sie ob ich selbst in die sache mit eingebunden bin als auszubildener ?? ich wär ihn so dankbar habe nämlich freitag präsentation.

Antwort: Wenn Sie am Freitag Präsentation haben, dann wäre es an der Zeit, sich mal auf den Hosenboden zu setzen. Heute ist Dienstag.
16. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Geschossigkeit

Frage: seit gestern habe ich den vorläufigen Bebauungsplan für mein Grundstück erhalten. (507qmx0,6=304,2qm darf ich bebauen, Erschließung am 01.01.2011) In dem stand, dass ich 2 geschossig bauen darf. Das Grundstück ist am Hang.(FH 12,30m). Jetzt meine Frage, ich möchte gerne eine Stadtvilla bauen. Im Keller soll eine Einliegerwohnung für meine Eltern entstehen.Ist das möglich?? Laut dem BP darf ich Wohnräume im UG haben.

Antwort: Ich nehme an, mit „Stadtvilla“ meinen Sie, dass sie auf das EG ein OG als weiteres Vollgeschoss setzen wollen, und darauf das Dach.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Kesslerwand

Frage: mit großem Interesse habe ich Ihre Architektur-Seiten gelesen, aber leider noch keine Antwort auf eine brennende Frage gefunden. Wir haben in Stuttgart ein Haus gekauft (Baujahr 1952) und würden gerne eine Wand entfernen. Leider gibt es zum Gebäude keine Statikunterlagen. In der Schnittzeichnung der Baupläne ist vermerkt, dass die Innenwände als sog. Kesslerwände ausgeführt werden. Lauf Wikipedia sind das Wände mit Stahlversteifungen. Frage: Was müssen wir tun, um bei der Entfernung einer solchen Wand (oder nur eines Teils der Wand) auf Nummer Sicher zu gehen. Brauchen wir einen Statiker / Architekten oder kennen sich Baufirmen auch ausreichend gut aus. Können Sie evtl. einen Kontakt vermitteln ??

Antwort: Kesslerwände sind eine sehr problematische Konstruktion. Die können Sie nicht einfach entfernen und auch das teilweise Entfernen ist schwer möglich. Es hat schon seinen Grund, dass diese schnell wieder in der Versenkung verschwunden sind.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Balkonanbau Bayern

Frage: Bei der LBK in Stadt München habe ich erfahren, daß ich GENEHMIGUNGSFREI anbauen darf: einen Carport="Aluminiumdeckel" mit 2 Stahlsäulen vorne,hinten liegt er auf der Garage auf= quasi offene Verlängerung der Garage nach vorne (als dann vergrößerter Ersatz für das bisher vorhandene Regenschutzdächlein/Baumarkt vor der Haustür, die rechtwinklig gleich neben der Garagentür ist). Bedingung: dieses Aludach darf nur bis zur Hauskante reichen, was bedeutet: 2,45 m breit wie die dahinterliegende Garage + 3,50 lang wie die Hauskante. Frage: was wird aus dieser Genehimigungsfreiheit, falls ich ein Geländer AUF diesem Carport anbringe (somit wird es Balkon, habe nämlich aus unerklärlich Gründen seit Bau des EFhauses 1961 genau über jener Haustür eine FensterTÜR!, die natürlich bis dato in "freien Fall"führt bzw. auf das Vordächlein.

Antwort: Ein Balkon ist in Bayern nicht verfahrensfrei. Diesen werden Sie unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nicht finden.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Bruestung Festverglasung

Frage: gibt es eine Vorschrift, dass bodentiefe Fenster, die ca. hälftig aus VSG bestehen und darüber zu öffnen sind, mit einer Innenfensterbank zu versehen sind, die als Absturzsicherung dienen soll. Oder ist so eine Innenfensterbank bei bodentiefen Fenstern Vorschrift, wenn dieser als Rettungsweg in das Obergeschoss angegeben wird. Unsere Baufirma sagt uns, dass es baurechtlich notwendig ist, wir finden darüber aber nichts.

Antwort: Da sollten Sie mal in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes bzw. deren Ausführungsverordnung nachschauen. Bei uns in BW steht in Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) zu Umwehrungen unter
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Balkenkoepfe verrottet

Frage: wir haben bei unserem Altbau festgestellt, dass in einem Raum im OG die Balkenköpfe verrottet sind. Die Decke hängt durch (Höhenunterschied ca. 15 cm auf einer Länge von ca. 4,50 m), das sieht man auch von unten. Die Vorbesitzer haben oben einfach Estrich draufgekippt, um die Schieflage der Decke auszugleichen, und dann den Boden drauf montiert. Unten war abgehangen, sodass es nicht auffiel, bis wir die Decke abgenommen haben. Und jetzt? Wir wollen nicht pfuschen, sondern es anständig machen (lassen).

Antwort: Machen lassen sollten Sie dies auf jeden Fall. Hier heißt die Devise eindeutig: Finger weg vom Do-it-yourself.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Gefugte Schalung mit Deckleiste

Frage: auch von mir ein Kompliment für den gelungen Artikel über die Holzfassade. Hierzu noch eine weitergehende Frage: Aus rein optischen Gründen würde ich eine "Gefugte Schalung mit Deckleiste" der "Boden-Deckelschalung" vorziehen. Welche konstruktiven Vorgaben sind dabei zu beachten? Wie groß sollte die Fuge mindestens sein, wie breit die Überdeckung durch die Leiste? Wird die Leiste nur mit einer Schraube mittig befestigt? Wie ist diese Variante aus Sicht des konstruktiven Holzschutzes zu beurteilen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Auch diese wird im Artikel Holzfassade kurz erklärt.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Hoehe Hecke

Frage: vielen Dank für Ihre Seite. Wir wohnen in BW. Wir und unsere Nachbarn haben leider widersprüchliche Aussagen von unserem Bauamt erhalten (für einige Sachen fühlen sie sich auch nicht zuständig), weshalb wir nun gerne die Meinung eines "Unabhängigen" hören möchten. Das Nachbargrundstück wurde ca. 1,30 m abgegraben, damit das Gebäude zweigeschossig errichtet werden konnte. Abgeböscht wurde mit Pflanzringen. Da unsere Nachbarn keine Absturzsicherung angebracht haben, pflanzten wir vor ca. 8 Jahren auf unsere Kosten mit mündlicher Einwilligung der Nachbarn eine Thujahecke auf dem natürlichen Gelände direkt an die Grenze. Nun gefällt unseren Nachbarn die Hecke nicht mehr und sie hätten gerne, dass wir anders einfrieden. Deshalb hier nun die ersten Fragen: 1. Kann die Hecke stehen bleiben? 2. Wie hoch darf sie sein? 3. Wird die Höhe von unsere Seite gemessen (natürliches Gelände) oder vom deutlich tiefer liegenden Nachbargelände? 4. Hätten unsere Nachbarn eine Absturzsicherung anbringen müssen? Die Pflanzringe auf dem Nachbargrundstück gehen ca. 50 cm hinter der Grenze steil in die Tiefe. In unseren Bauvorschriften sind Abböschungen nicht vorgesehen - wir haben nichts dazu finden können. 5. Unsere Nachbarn möchten die Hecke bis an die Grenze abschneiden, was sie vermutlich nicht überleben würde. Sind sie dann ersatzpflichtig? Einen Teil dieser Hecke haben wir nun beseitigt und stattdessen ein Gartenhaus (3 m x 2 m) mit einem Abstand von 0,40 m aufgebaut. Wir sind da von § 6 (3) 2 der LBO ausgegangen. Nun bemängeln unsere Nachbarn, dass wir einen Abstand von 0,50 m hätten ein halten müssen. Dazu hier nun die weiteren Fragen? 1. Können die 0,40 m Abstand ein Problem geben? 2. Gibt es Vorschriften, wie ein Gartenhaus aussehen muss, oder können wir ggf. einfach bis zur Grenze z. B. einen Bretterverschlag "anbauen"? 3. Wann bedarf es einer Genehmigung für das Aufstellen eines Gartenhauses? Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Zu 1.: Das hängt davon ab, ob sie den Vorgaben entspricht. Da ich nicht weiß, wie hoch sie ist und in welchem Abstand zur Grenze sie steht, kann ich das nicht beurteilen.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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