Architektenwettbewerb fuer Umbau

Frage: Hallo, tolle Seite die Sie da mit (sicher) sehr viel Liebe betreiben. Einzigartig! Auch ich würde gerne teilnehmen und Sie eine Frage fragen, wenn auch etwas anders als sonst. Genug der Vorworte ich lege mal los. Mein Frau und ich haben die Möglichkeit entweder das alte Haus ihrer Oma (Baujahr 1965, fast original Zustand) auszubauen oder neu zu bauen. Der Fall eines Neubaus ist uns relativ klar und führt nicht zu den großen Fragezeichen über unseren Köpfen. Für den etwaigen Ausbau jedoch umso mehr. So haben wir Gewisse Vorstellungen was Größe und Ausstattung der Um- und ausgebauten Immobilie betreffen. So sollen durch eine geeignete Anbaumaßnahme Wohnraum und Räume in unserer Wohnung im 1. OG geschaffen werden, die resultierende Vergrößerung im Erdgeschoss, wo meine Schwiegereltern wohnen, sollte auch sinnvoll genutzt werden. Dort kommt evtl. das Thema Seniorengerecht ins Spiel. Maßgebend für unsere Entscheidung für oder wider einen Umbau sind in erster Linie finanzielle Aspekte und resultierende Lösungen. Meine Frage daher: Wie finde ich einen passenden Architekten für unser Projekt? Der mir idealerweise ohne Geld zu verlangen, was sicher utopisch (?) ist, einen Entwurfsplan mitsamt grober Kostenkalkulation erstellt. Meine Idee war es unsere Anforderungen zusammenzutragen und den verschiedenen Architekturbüros zuzusenden und auf Antworten hoffen. Es sei den es gibt einen einfacheren Weg den für unser Projekt passenden Archtiekten zu findne, evtl. mittels eines Verzeichnisses in dem die Spezialitäten aufgelistet sind. Ich hoffe Sie können mir bei dieser recht speziellen Fragestellung weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. PS: Wäre solch ein Projekt etwas für Sie?

Antwort: Wenn Sie einen Architektenwettbewerb ausschreiben wollen, an dem sich verschiedene Büros mit unsicheren Aussichten auf Erfolg beteiligen sollen, dann müssen Sie mit etwas größeren Auftragsvolumina aufwarten.
30. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Gartenhaus auf Grenze BW

Frage: Glückwunsch zu Ihrer gelungenen Homepage. Ich habe Ihr Forum mal etwas durchforstet in Bezug auf Gartenhütten und deren rechtliche Bestimmungen. Einige Fragen wurden dadurch für mich schon beantwortet bei einigen anderen bin ich noch etwas unsicher. Hier mein konkreter Fall: Bau einer Gartenhütte in Baden-Württemberg, der Bebauungsplan lässt Nebenanlagen bis max. 30 m3 zu. Die Hütte soll in Hanglage/Geländeabstufung errichtet werden. Es existiert bereits ein fest gemauertes „Kellergeschoss“ mit einer Höhe von 1,4 m (dient als Geräte und Materiallagerstätte) Raumvolumen ca. 12 m3. Es bleiben also noch ca. 18 m3 übrig, die als Hütte (ca. L 3,50 m x B 2,4 m x H First 2,10 m) in Ständerbauweise mit Satteldach aufgesetzt werden soll. Die gesamte Anlage soll in Grenzbauweise entstehen, angrenzend an die bereits existierende Gartenhütte des Nachbarn und dessen 1,8 m hohen Sichtschutzzauns. Ihren bisherigen Ausführungen konnte ich entnehmen, dass - eine Grenzbebauung möglich ist - die max. Höhe der Anlage vom höchsten Geländepunkt gemessen wird und damit die Höhe der Gesamtanlage von der Hangseite aus zweitrangig ist. - die Wandfläche in Grenzbebauung 25 m2 nicht überschreiten darf - demnach mein Bauvorhaben wohl genehmigungsfrei ist Unklar ist mir noch: - ob Materialvorgaben für eine Gartenhütte existieren (z.B. gemauert, Blockbauweise, Ständerbauweise verputzt, o.ä.) - ob Fensterflächen (in bodentiefer Ausführung) rechts/links und auf der Vorderseite erlaubt sind, wenn ein Mindestabstand des Fensters zur Grenzlinie eingehalten wird, wenn ja welcher Mindestabstand nötig ist -ob bei der Berechnung des Gesamtvolumens von den Außenmauern auszugehen ist oder nur das Innenvolumen zu beachten ist -welche Dachüberstände max. zulässig sind, ohne dass diese dem Gesamtraumvolumen zugeschlagen werden müssen. - ob brandschutzrechtliche Regeln zu beachten sind, wenn an der Nachbargrenze ein Sichtschutzzaun und Gartenhütte bereits in Grenzbebauung existieren - ob später evtl. eine Sauna eingebaut werden darf, momentan ist eine Nutzung als Fahrradhütte geplant. Um die Situation zu verdeutlichen, sende ich Ihnen separat noch zwei Bilder, eines als Istzustand, das andere als geplanter Sollzustand. Da zu diesem Grenznachbarn ein eher schwieriges Verhältnis besteht, ist mir die Rechtssicherheit für mein Gartenbauprojekt sehr wichtig. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich ganz herzlich für Ihr Engagement.

Antwort: Ihre Schlussfolgerungen im 3. Absatz sind richtig, sofern der Bebauungsplan nichts gegenteiliges aussagt, was ja bei Ihnen wohl nicht der Fall ist.
27. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Kehlbalken versetzen

Frage: Ich bin auf der Suche nach Information darüber, ob und wie man Kehlbalken versetzen kann, auf Ihr Angebot gestossen, Statik Fragen kostenlos zu beantworten. Eine tolle Idee, die ich allerdings ggfs. honorieren werde. Zuerst mal eine Schilderung meines Vorhabens: Das Haus ist ca.200 Jahre alt. Das Kehlbalkendach in relativ gutem Zustand, mit Reet gedeckt und besitzt jeweils zwei Kehlbalken 12,5 x 12 cm in 1,90 m bzw.5,00 m Höhe über der Holzdecke. ( Der obere heisst bestimmt irgendwie anders ? ) Um einen waagerechten, ebenen Fussboden auf die vorhandene Holzdecke legen zu können, würde ich gerne den unteren Kehlbalken um 65 cm nach oben " verschieben" und habe bereits mit OSB Platten im Leimholzverfahren einen Kehlbalken 21 x 20 cm geformt. Dieser ist so dimensioniert dass auf beiden Seiten der Sparren ca. 3 cm dick, diese umfassen und mit Dutzenden Schrauben festgehalten werden. Zusätzlich werden die Kehlbalken dort durch einen Pfosten 10 x 10 cm gestützt. Mittig würde ich den neuen Kehlbalken ca. 8,00 m lang durch einen Pfosten 20 x 20 cm zusätzlich stützen. Und nun zu den alles entscheidenden Fragen: Kann ich angesichts dieser Konstruktionsbeschreibung, den unteren, alten Kehlbalken entfernen, ohne dass mir danach "ein Dach über dem Kopf" fehlt ? Sollte ich den neuen Kehlbalken unbedingt noch durch Dübel in Form von Gewindestangen sichern ? Oder sollte ich lieber von meinem Vorhaben ablassen und Häuserbauen aus Streichhölzern zu meinem Hobby machen ? Die Verleimung der OSB Platten geschah vollflächig und mit hohem Druck durch Dutzende von Schraubzwingen, nachdem jede Platte rauh angeschliffen wurde. Eine grosse Traglast wird auf diese Kehlbalken nicht zukommen ( Dachboden ). Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. ( auch wenn diese bedeutet dass ich den Vorrat an Streichölzern unseres Kaufmanns aufkaufen muss )

Antwort: Also Ihr Kaufmann und die Streichholzindustrie sollten sich nicht unbedingt darauf freuen, durch Sie gigantische Umsatzsteigerungen zu erfahren ;-)
27. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Tipps fuer den Innenausbau

Nicht selten befinden sich unter einem Haus gleich mehrere Kellerräume, die keine richtige Zweckmäßigkeit erfüllen. Deshalb nutzen viele Besitzer die Gunst der Stunde und verwandeln das großzügige Untergeschoss in einen Weinkeller, eine Waschküche oder einen Partyraum. Manchmal finden auch alle drei Komponenten ein kleines Plätzchen im Keller.
19. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Der Trend zur Eigentumswohnung

Viele Mieter glauben, sie könnten sich den Erwerb einer Eigentumswohnung nicht leisten – dabei sind die monatlichen Raten teilweise fast genauso hoch oder sogar niedriger, als die normale Miete. Darüber hinaus geht die Wohnung im Laufe der Jahre in den eigenen Besitz über, sobald der volle Kaufpreis abbezahlt wurde. Deshalb interessieren sich auch immer mehr Menschen für Eigentumswohnungen in großen Städten wie Berlin. Im Folgenden werden die Vorteile der langfristigen Investition noch einmal genauer aufgezählt.
12. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Downloads aktuell

Habe mich gerade wieder einmal für die Rubrik Downloads durch die verschiedenen Bundesländer gehangelt, um die verschiedenen LBOs, VOs etc. zu ergänzen bzw. zu aktualisieren.

Da ich in BW lebe, ist der Umfang der eingestellten Daten von hier natürlich am größten. Mit diesen muss ich mich täglich auseinandersetzen. Ich habe auch nicht die Zeit, mich ständig auf dem Laufenden zu halten, was die Vorschriften in sämtlichen Bundesländern dieser Republik angeht.

Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Leser, denen eine Änderung einer Verordnung, eine neue Verordnung oder eine Verordnung, die hier noch nicht aufgeführt ist bekannt ist, mir dies per Mail mitteilen würden.

Herzlichen Dank im Voraus.
01. Mar 2012   | Email | Nach oben
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