Mietminderung bei baulich bedingtem Schimmel

Zeigt sich in einer Wohnung Schimmel, stellt sich die Frage, wie die Verantwortlichkeit auf Vermieter und Mieter zu verteilen ist und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann. Bei Neubauten sind Architekten in einer besonderen Verantwortung und müssen weitsichtig planen. Schließlich besteht ein Minderungsanspruch des Mieters unabhängig davon, ob und inwieweit der Vermieter persönlich für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Insoweit haftet der Vermieter für Fehlplanungen seines Architekten. Denn wenn der Mieter eine Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung vornimmt, kann es für den Vermieter teuer werden.
13. Apr 2013   | Email | Nach oben
Kategorie:

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010