Abbruch und Sanierung Saarland

Frage: zuerst einmal freuen wir uns sehr darüber, dass Sie diesen Dienst anbieten. Die Seite ist gut sortiert und die Fragen stets sehr ausführlich! Situation: Wir möchten ein Einfamilienhaus im Saarland kaufen. Das Grundstück ist in seiner Längsseite von Westen nach Osten orientiert, ebenfalls das Hauptgebäude mit einer Gesamtlänge von ca. 20 m (Nordmauer ist am Grenzverlauf gebaut). Am Haus, statisch unabhängig, befindet sich nach Osten hin ein Nebengebäude (Stützmauern jeweils an Grenzverlauf von Nord und Südseite, Asbesthaltige Abdeckung, Zustand z. Teil baufällig). Das ganze Objekt ist freistehend. Einfamilienhaus = Bausubstanz, Statik und Dachstuhl in einem guten Zustand. Dachhaut teilweise undicht, Außenfassade auzubessern oder zu erneuern. Erste Frage: Ist der Abbruch des Nebengebäudes genehmigungspflichtig, auch wenn dies nur teilweise geschieht? (Nebengebäude besteht aus aneinandergefügten Objekten)Mit der Asbestentsorgung kennen wir uns jetzt bereits aus. Zweite Frage: Welche Vorgaben der EnEV sind zu berücksichtigen und inwieweit ist es möglich die ursprünglichen Bauphysikatlischen Eigenschaften des Objektes ("Altbau" BJ 1933) zu erhalten? Wir möchten auf keinen Fall diese komischen Dämmplatten auf die Fassade dieses Häuschens kleben lassen, sondern das Gebäude diffusionsoffen gestalten. Damit uns das Mauerwerk nicht weiter schimmelt... wie an der Nord- und Westseite bereits geschehen ist durch Regeneinflüsse, kein Keller vorhanden, Anstrich blättert ab... Dritte Frage: Bei einer Erneuerung der Dachhaut planen wir auf die bestehende Lattung eine Lage Holzfaserplatten zu befestigen (3,5 cm), darauf eine neue Lattung und Dacheindeckung und möchten in diesem Schritt auch gleich die bereits bestehende alte Dachluke (glas) durch ein größeres Dachfenster ersetzen ca. 55 cm breit x 70 cm hoch. Ist diese Maßnahme genehmigungspflichtig? Unsere Fragen sind sehr umfangreich, aber wir haben versucht uns durch die ganzen Gesetzesvorgaben zu lesen und brauchen Ihre Unterstützung....

Antwort: Zu Ihrer ersten Frage, den Abbruch betreffend, steht dazu in der Landesbauordnung (LBO) unter:
13. May 2012   | Email | Nach oben
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Aussenjalousie oder Aussenraffstore

Frage: Wir sind Besitzer eines restaurierten Hauses und sind jetzt an dem Punkt angelangt, zu entscheiden, welchen Sonnenschutz wir dauerhaft einsetzen. Da wir tagsüber nicht zuhause sind, ist für uns vorerst nur die Westseite des Hauses interessant. Innenliegender Sonnenschutz war für diese Hausseite nur kurzzeitig ein Thema, also haben wir uns online über außenliegende Jalousien und Rollläden informiert sowie in einigen Onlineshops die Preise verglichen. In den Shops sind wir öfters auf die Unterscheidung zwischen Außenjalousien und Außenraffstores gestoßen. Wo liegt hier eigentlich der Unterschied? Und auf was sollten wir sonst noch bei dem Kauf von Jalousien bzw. Raffstores achten?

Antwort: Um die Frage kurz und schmerzlos zu beantworten: Außenraffstores für große Fensterfronten, Außenjalousien für kleinere Fenster.
29. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Abstand Loggia

Frage: Hallo, wir haben uns vor kurzem eine eigentumswohnung gekauft an der eine loggia zum bau vorgesehen war/d.h die betonplatte läuft ca 1.10 m raus und wurde mit bitumen behandelt,allerdings kam es früher nicht zum bau und es wurde einfach das dach darüber weiter gebildet.Der abstand zum nachbarn beträgt ab balkonkannte ca.2.50m ...der Nachbar allerdings weigert sich dem zuzustimmen weil ich dann volle einsicht in seine garten hätte.An dieser stelle wo die Loggia vorgesehen war ist ein Fenster.Ich wollte nun einen antrag stellen für eine baugenehmigung die schon 1994 vorlag allerdings nun an gültigkeit verloren hat.Ich wollte das Fenster durch eine tür ersetzten und den balkon in seiner jetzigen größe ausbauen ca 1,10 X 2,00 m.Nun wollte ich wissen wie meine Chancen auf das durchsetzen der Loggia sind.

Antwort: Da würde ich mir keine Sorgen machen.
23. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Fenstereinbau mal anders

Frage: Die Situation ist etwas ungewöhnlich. Es handelt sich um den Wiederaufbau eines Dachgeschosses nach einem Dachstuhlbrand, infolgedessen die komplette Etage bis auf die Außenmauer abgerissen wurde. Die Finanzierung des Wiederaufbaus erfolgt durch die Gebäudeversicherung. Der Regulierer der Versicherung ist Architekt und begleitet den Bau, was die Bewilligung der Kosten angeht. Der Architekt, der die ursprüngliche Planung durchgeführt hat, wurde allerdings nach eineinhalb Jahren "rausgeworfen", da es zu sehr vielen Verzögerungen und Fehlern gekommen ist. Es wurde noch kein Nachfolger eingesetzt. Jetzt hat der Innenausbau begonnen und es gibt keinen Bauleiter, der die ausführenden Firmen und deren Arbeit überwacht. Ich als Laie hege im Moment Zweifel daran, dass die Fenster fachgerecht montiert und abgedichtet sind. Die Außenwand ist eine ca. 40 cm dicke Ziegelsteinmauer mit Stuckfassade, ca. 120 cm hoch. Darauf liegt der neue Dachstuhl. Es gibt fünf 3 Meter breite Gauben in denen jeweils ein Kunstofffensterelement mit drei Fenstern sitzt. Unter den Fenstern befindet sich außen noch eine Zinkfensterbank, die auf einer Holzunterkonstruktion 7 bis 8 cm über dem Außenmauerwerk liegt. Gesamtbild: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-1-c4ca-jpg.html Die Fenster wurden vom Architekten zu groß bestellt oder die Gauben sind zu klein (das ist strittig). Um sie halbwegs montieren zu können, wurde inzwischen die Gaubenöffnung nach oben 10 cm vergrößert. Die Fenster sitzen nicht in sondern von innen hinter der Gaubenöffnung. Oben, rechts und links liegt der Fensterrahmen von hinten an den Balken der Gaube an. Unten am hochgezogenen Ende der Zinkfensterbank. Die Fuge zwischen Fenster und Balken / Fenster und Fensterbank ist rundum mit einem Streifen Kompriband abgedichtet. Sonst nichts. Außenansicht: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-2-c81e-jpg.html Auf dem Kompriband unten liegt Sägemehl, deshalb sieht es so hell aus. Wie man auf dem Bild schon unschwer erkennen kann, läuft das Regenwasser von den Fenstern erst einmal direkt auf die Kompribandfuge und bleibt dort stehen. Da das Band nicht überall durchgehend ist läuft dabei auch Wasser nach innen. Vorzugsweise an den unteren Außenecken, wo das horizontale Band auf das senkrechte trifft. Stellenweise aber auch in der Mitte der Fensterrahmen. Ansicht von innen, Fensterunterseite: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-3-eccb-jpg.html Ansicht von innen, Ecke: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-4-a87f-jpg.html Seitlich an den Fensterahmen liegen gleich die U-Profile für die Wandverkleidung. Eine weitere Abdichtung abgesehen von dem Kompriband gibt es hier nicht. Dem Wassereintritt soll jetzt entgegengewirkt werden, indem ein Wetterschenkel am Rahmen über der Fuge montiert wird... Klingt für mich nach einer Notlösung. Enstpricht diese Art der Montage den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Ich habe irgendwo gelesen, dass die Fuge auch dauerhaft luftundurchlässig sein muss? Wenn sie nicht einmal wasserdicht ist, ist das wohl kaum der Fall. Ich weiß auch nicht, wie das beim Einbau hinter der Öffnung normalerweise realisiert wird. Was mir auch zu denken gibt, ist die Fensterbank, deren Innenseite über dem Mauerwerk liegt. Wenn jetzt unterhalb der Fensterrahmens eine Verschalung erfolgt liegt das Zinkblech quasi offen in der Zwischenwand. Dieses hat naturgemäß fast Außentemperatur. Bedeutet das nicht, dass in der kalten Jahreszeit in der Innenwandverschalung das Wasser unten an der Fensterbank kondensiert? Abgesehen davon, dachte ich es wäre üblich das die Fensterbank unter den Rahmen gezogen wird und nicht der Rahmen von hinten dagegengesetzt. Was halten Sie davon?

Antwort: LOL! Ich habe mich eben noch auf dem Boden gekugelt vor Lachen. Hätte ich nicht sollen, denn eigentlich ist es nur traurig.
22. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Veraenderung Altbau im Stadtzentrum

Frage: wir sind Besitzer eines Hauses in der der Stadtmitte in BW es handelt sich um ein früheres Bauernhaus in dem der vorige Besitzer den stall umgebaut hat im 1 OG ist schon Wohnraum nun würden wir gerne die Garage die wir nie nutzen als Hobbyraum o.ä nutzen und das alte Tor zumauern und ein Fenster einbauen, nun unsere Frage brauchen wir dazu Genehmigungen , Pläne... wo erhalten wir diese und in welcher Höhe ist da mit Kosten zu rechnen (Formalitäten) für Ihre Bemühungen schon jetzt recht herzlichen Dank

Antwort: Im Normalfall brauchen Sie dafür in BW keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Mangel Fenster

Frage: ich bin im letzten Sommer in eine Neubau-Eigentumswohnung gezogen. Bei der Übernahme der Wohnung wurden einige Mängel festgestellt und in ein Protokoll (bzw eine Mängelliste) aufgenommen. Was leider erst im Nachgang festgestellt habe, ist, dass die Fensterrahmen (aus Kunststoff) während der Bauphase offenbar beschädigt wurden. Dies macht sich so bemerkbar, dass die Rahmen bei entsprechendem Licht so aussehen, als ob sie verschmutzt seien. Eine gründliche Reinigung von einer Fachfirma hat allerdings keine Besserung gebracht; ebenso nicht die Reinigung durch den Fensterbauer. Der Bauträger hat nun die Versuche eingestellt, diesen Mangel zu beheben; kennt ihn aber dennoch an (auch wenn dieser Mangel erst im Nachgang festgestellt wurde). Statt der Mängelbeseitigung hat der Bauträger mir nun Geld angeboten. Ich solle mir überlegen, wieviel ich für diesen Schaden verlangen würde. Da ich absolut keine Ahnung habe, wieviel man für so etwas verlange kann, wende ich mich an Sie. In meiner Wohnung sind alle Fensterrahmen davon betroffen. Es gibt 3 Bodentiefe Balkonfenster 2 Bodentiefe Balkon-Doppelfenster/ türen 1 Schlafzimmer Doppelfenster 2 Schlafzimmer-Oberlichter 1 Badezimme-Fenster Können Sie mir sagen, wieviel ich dafür ansetzen sollte?

Antwort: Lassen Sie sich da bloß nicht über den Tisch ziehen und nennen sie bloß keinen Betrag.
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Rettungswege Dachgeschoss

Frage: Ich habe eine Eigentumswohnung im 5. Stock eines Mehrfamilienhauses aus den 60'er Jahren gekauft (In BW). Im gesamten oberen Stockwerk mit 3 Wohnungen gibt es nur Dachfenster, aus denen man im Brandfall nicht ohne weiteres aussteigen könnte, weil sie zu hoch liegen (etwa 1,70 über dem Boden ). Balkone gibt es erst ab dem Stockwerk darunter.Der einzige Fluchtweg liefe im Augenblick über das Treppenhaus. Einen von unten zu öffnenden Rauchabzug gibt es im Treppenhaus nicht. Das Treppenhaus hat auch keine Fenster. Ist die derzeitge Situation überhaupt brandschutzrechtlich zulässig? Da das Dach ohnehin saniert werden muss, würde ich gerne im bisherigen Kniestock eine Negativgaube bzw. einen Dacheinschnitt machen lassen.Würde so ein Dacheinschnitt als Rettungsweg zählen?

Antwort: Nein, diese Situation ist nicht zulässig. Weder in Bezug auf die Rettungswege als auch auf das Treppenhaus.
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Brandmeldeanlage Grossgarage

Frage: über eine gemeinsame Einfahrt wurde unsere Tiefgarage mit 20 Plätzen mit Rolltor und Feuerlöschern ausgerüstet 2008. (Lt Kaufvertrag und Baubeschreibung) Von gleicher Abfahrt zweigt vor dem Tor eine Einfahrt zu weiteren 70 Stellplätzen ab, 3 Jahre später gebaut.(2 Bauträger) Nun werden beide Garagen zur Großgarage mit Brandmeldeanlage. Wir 20 sollen die Wartungskosten der Brandmeldeanlage mittragen. Ist das korrekt?

Antwort: Die Frage, ob Sie dazu verpflichtet sind, sich an den Kosten zu beteiligen, sollten Sie einem Anwalt stellen. Da bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich kann nur versuchen, darzulegen, ob Sie eine solche Anlage überhaupt benötigen oder ob es Alternativen gibt.
19. Feb 2012   | Email | Nach oben
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