Abstand Doppelhaus

Frage: wir sind gerade dabei unser Haus zu planen und haben ständig neue Ideen. Eigentlich haben wir ein Doppelhausgrundstück gekauft und möchten nun allerdings einen Einfamilienhauscharakter beibehalten. Der Frage bei der Stadt nach einem Verbindungselement wurde zugestimmt. Eigentlich wollten wir die beiden Garagen in der Mitte miteinander verbinden. Jetzt möchte unser Nachbar ganz an die Grenze bauen, da er mehr Platz benötigt. Wir jedoch möchten immernoch den EFH-Charakter beibehalten. Was können wir als Verbidnungelement zwischen die beiden Häuser positionieren. Was wäre, wenn man den Kellerabgang (Garten in den Keller) als Verbindungselement nimmt. Geht das oder braucht man da mehr Grenzabstand. Was würden Sie machen. Wir möchten keine komplette Nachbarverbindung, da wir gern mindesten drei Fenster an der Westseite möchten. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, aber eigentlich sind die Regelungen zu diesem Punkt in allen Bundesländern ähnlich oder gleich.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Wohnungen zusammenlegen

Frage: folgende Situation: 5 Familienhaus in Baden Württemberg, 2 ETW auf der gleichen Ebene gehören uns. WIr haben diese vor 5 Jahren mittels Durchbruch einer tragenden Wand innerhalb der wohnungen und Einbau einer Türe verbunden. Ein Statiker hat vorher geprüft, ein ordentliches Bauunternehmen (beides keine "Privataktionen") hat das ausgeführt. Unser Verwalter sprach uns an ob wir eine Baugenehmigung hätten was ich verneinte. Meine Frage brauche ich tatsächlich eine?; wie heile ich das nachträglich? und muss ich mit brandschutzauflagen rechnen (2 ETW mit je 120 m2)? vielen dank im voraus

Antwort: Da Sie in Ihrem Mehrfamilienhaus in tragende Bauteile eingegriffen haben, hätten Sie zunächst mal das Einverständnis der anderen Miteigentümer einholen müssen. Dies hat aber nichts mit dem Baurecht zu tun.
31. Dec 2010   | Email | Nach oben
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Sprossenfenster

Frage: Vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen, die verschiedensten Fragen ahnungsloser Bauherrn zu beantworten. Hier kommt die nächste: Wir möchten in unser Haus (Bj. 1958) neue Fenster einbauen lassen. Ich hätte gerne Sprossenfenster, am liebsten mit Fensterläden. Passen zu so einem "mittelalten" Haus überhaupt Sprossen oder sieht das wie gewollt uns nicht gekonnt aus? Ich will auf keinen Fall so poplige aufgeklebte Sprossen, sondern welche, die nach was aussehen (aber natürlich nicht so viel kosten :-)) Was wäre denn ihr spontaner Vorschlag?? Ich habe mal ein Foto vom Haus angehängt...

Antwort: Schön, dass auch mal eine Frage zu architektonischen bzw. ästhetischen Gesichtspunkten kommt, auch wenn deren Beantwortung natürlich Ansichts- bzw. Geschmackssache ist.
13. Dec 2010   | Email | Nach oben
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Bruestung Festverglasung

Frage: gibt es eine Vorschrift, dass bodentiefe Fenster, die ca. hälftig aus VSG bestehen und darüber zu öffnen sind, mit einer Innenfensterbank zu versehen sind, die als Absturzsicherung dienen soll. Oder ist so eine Innenfensterbank bei bodentiefen Fenstern Vorschrift, wenn dieser als Rettungsweg in das Obergeschoss angegeben wird. Unsere Baufirma sagt uns, dass es baurechtlich notwendig ist, wir finden darüber aber nichts.

Antwort: Da sollten Sie mal in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes bzw. deren Ausführungsverordnung nachschauen. Bei uns in BW steht in Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) zu Umwehrungen unter
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Wintergarten auf Grenze Bayern

Frage: Ich beantragte den Bau eines Wintergartens ca.4,00x3,00 mtr auf dem Dach meiner Garage ca. 12,30x3,00mtr länge, auf welcher schon einen Terasse vorhanden ist. Da ich nun das Geländer und die Rinnen erneuern muss möchte ich im vorderen Bereich diesen Wintergarten hinbauen. Dieser soll eine Aluminiumkonstruktion sein mit allen Seiten Glas. Dieser steht genau auf der Grenze und ist 4,50mtr vom Haus des Nachbarn entfernt. Der Nachbar stimmte dem Bau komplett zu. Der Balkon seiner Eltern im ersten Stock ragt gegen meine Terasse und ist ca. 2,50mtr entfernt. Wir haben ein wunderbares Verhältnis miteinander. Nun zu meinem Problem: Das Landratsamt Bamberg will den Bau nicht genehmigen weil zum einen an der Grenzfläche eine Brandschutzmauer hin muss was unmachbar ist da zum einen seine Eltern dann eine Mauer vor der Nase haben und ich wenn draussen sitze gegen die Mauer schauen muss was unerträglich ist. Nun habe ich in Ihrem Forum gelesen dass jemand genau dieses Problem hatte und eine Feuerschutzverglasung F60 ausreichend war. Hier muss laut Aussage und unweigerlichem Drängen des Amtes unbedingt eine undurchsichtige Mauer oder auch Glasscheibe hin weils eben nur 4,50mtr sind und dies vorgeschrieben sei. Also Mauer... Da sie so sehr stur sind im Amt bitte ich Sie mal um eine Hilfe bei dem Problem. Muss wirklich eine undurchsichtige Mauer immer sein bei der Situation wenn beide Parteien dem zustimmten dass Fenterscheiben unausweichlich sind und die freie Sicht gewünscht ist? Erst kam die Aussage der Nachbar könnte irgendwann mal ne Mauer mit 5Mtr höhe bauen wollen was am Bild das ich hier mitschicke unsinnig ist. Als dies nicht zog als Ausrede im Amt wird nun auf eine undurchsichtige Wand bestanden sonst ist der Bau nicht machbar? Da aber eine Feuerschutz Ständerwand ausreichend wäre ist die nächste Frage welcher Schutzfaktor unweigerlich sein muss. Es ist nur eine Terasse mit dem Glaskasten zwecks Wetter und Windschutz,da es hier oben zieht wie wild. Komischerweise lesen wir überall im Internet dass die Min-fläche 3,00mtr sein müssen,allerdings beidseitig , was wir hier nicht gegeben haben. Nun eben das Problem diese Scheibe falls machbar zukleben und undurchsichtig zu haben wegen der Abstandsfläche. Gibt es hierfür nun noch irgend einen Ausweg oder Schlupfloch das man nehmen kann um eine Scheibe machen zu können die durchsichtig ist? Oder nur die Überdachung alleine ohne Seitenscheibe dass es eben kein geschlossenes Gebäude ist vielleicht oder sowas...? Anbei ein Bild der Situation: auf der linken Seite soll oben drauf der Wintergarten,wo noch die Stangen der Geländer stehen, gegenüber des Balkons rechtes Haus... Besten Dank für die Mühe

Antwort: Das Problem teilt sich hier auf in zwei Aspekte. Zum Einen in die Frage der Abstandsflächen und des Brandschutzes, zum Anderen in die Frage der Einsehbarkeit des Nachbargrundstücks bez. des Nachbarrechts.
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Mindestgroesse Fenster Hamburg

Frage: wir wohnen in Hamburg in einer Mietwohnung. Nun wurden unsere Fenster ausgetauscht und diese sind kleiner als die vorherigen. Gibt es in Hamburg eine Mindestgröße für Fenster? Weiters wurde die auf die Fassade eine Wärmedämmung mit ca. 10cm aufgetragen -das bedeutet, das unsere Fenster nun viel weiter tiefer liegen als zuvor. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben?

Antwort: Für die Laibungstiefe werden Sie keine Vorgaben finden, für die Fenstergröße aber schon.
25. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Fenster 20cm von Grenze

Frage: die Eigentümer des Nachbarhauses lassen derzeit die Fassade renovieren - d.h. Dämmplatten etc. werden die Fassade "verdicken". In unserem Hause sind jedoch nur ca. 20-30 cm von der Hausgrenze entfernt schmale Seitenfenster in einem Erker, die nun durch die dickere Nachbarswand evtl. zugebaut würden. Gibt es hier entsprechende Vorschriften die dies nicht zulassen? Danke vorab für eine Information!

Antwort: Was, aus Brandschutzgründen, nicht zulässig ist, das sind Ihre Fenster in diesem geringen Abstand. Diese dürften so wohl auch kaum genehmigt sein.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Belueftung Fenster

Frage: Meine Eltern haben eine Wohnung gemietet, der Umbau des gesamten Hauses erfolgt derzeit. Die Wohnungsgrundriße werden verändert. In ihrer Wohnung gibt es neben Wohnzimmer, Schlafzimmer noch ein Gäste- oder Kinderzimmer. Dieses hat ein großes Fenster bei welchem nur das Oberlicht öffenbar ist. Dieses Oberlicht erreicht man aber nur mit einer Leiter. Gibt es eine Vorschrift, die besagt, das ein Wohnraumfenster öffenbar sein muß für die Belüftung und man dies auch ohne Leiter öffnen können muß. Die Auskunft des Bauleiters war, dass hätte der Architekt so vorgesehen, das es nicht zu öffnen ist.Im ersten Bauabschnitt sind aber alle Fenster zu öffnen. Mein Eltern sind über 70 Jahre, die können auf keine Leiter mehr steigen und dieses Zimmer ist für meinen Vater geplant. Vielleicht können sie uns einen Tip geben. Vielen Dank im voraus.

Antwort: Wo Sie wohnen, haben Sie leider nicht geschrieben. Daher nun die Antwort auf Basis der Vorschriften in BW.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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