Frage: wir haben im Sommer 2007 ein Holständer Haus gebaut. Dieses ist unterkellert. Nach Planung, wurden die Kellerräume als unbeheizter Kellerraum deklariert und ausgeführt. Vorsorglich haben wir den Keller mit einer Minimaldämmung von 5 cm 040 Styrodur-Platten versehen.
Nun das Problem: Im 1. Winter hatten wir noch feuchte Stellen an den Kellerwänden, was von unserer Seite akzeptiert wurde, da die Betonwände wohl noch Restfeuchte haben (auch nach Einsatz von Bautrocknern). Im 2. Winter (08/09) waren 2 Ecken in den Kellerräumen wieder nass, was uns nicht als typisch erschien. Eine feuchte Ecke befindet sich an der Kelleraußentür und die andere in einem anderem Kellerraum.
Bei Nachfragen beim Bauträger, erläuterte dieser, dass der Waschkeller höchstwahrscheinlich das Problem sei. Das Nutzungsverhalten wäre nicht Sachgerecht. Auf deutsch: Wir waschen zu viel!
Der Wasch- und Heizungskeller wurde vom Bauträger aber so geplant, wie ausgeführt.
Wenn das Waschverhalten, bzw. Wäsche waschen ein Feuchtigkeitsproblem hervorruft, so müsste das ein fachkundiger Planer und Architekt normalerweise wissen. Unserer Meinung nach, hätten wir in jedem Fall auf ein evtl. Problem mit Feuchtigkeit hinweisen müssen. Dies ist in keinster Weise geschehen!
Besteht hier ein Mangel? Können wir den Bauträger in Regress nehmen?
Antwort: Ecken sind immer problematisch, da Sie hier eine geometrische Wärmebrücke haben, sprich eine im Verhältnis zur Außenfläche geringe Innenfläche.