Zimmerer oder Architekt

Frage: Herzlichen Dank erstmal das es so eine Seite gibt! Ich habe 2 Fragen zu unserem Haus. Vorweg: wie bewohnen den mittleren Stock eines 3-stöckigen Hauses (Eigentum), Baujahr 1930 in Baden-Württemberg. Am Haus wurde in den 60er Jahren ein Anbau für "moderne" Badezimmer gemacht und in den 90er Jahren wurde das bis dahin mitten im Haus laufende Treppenhaus in einen weitern Anbau verlegt. Der obere Stock wird im Moment von uns renoviert und sollte dann wieder vermietet werden. Nun sind wir Laufe der Arbeiten auf die Idee gekommen das wir diesen auch sehr gut selbst nutzen könnten da unsere Wohnung für 4 Personen zu klein ist. Nun zu meinen Fragen: Der Zimmermann der uns unter anderem die Dachfenster ausgetauscht hat meinte, er könne auch einen Durchbruch für eine Treppe vornehmen. Wir bräuchten da keinen Statiker und keine Baugenehmigung da er einen Wechsel einzieht und somit die Tragfähigkeit der Decke (HOlzbalken) nicht verändert wird. Ist dies richtig? Im Zuge eines Treppeneinbaus würden wir aber auch eine Wand einreißen um dort wo die Treppe hinsoll etwas mehr Platz zu gewinnen. Auch hier meinte der ZImmermann das dies kein Problem ist das diese Wand auf keinem Fall tragend sei. Kann ein Zimmermann so etwas beurteilen oder sollen wir lieber einen Statiker zu Rate ziehn? Die Wand läuft paralell zu einer Außenwand und stößt auch auf eine Außenwand. Sie läuft parallel zu den Deckenbalken. Im Stockwerk darunter ist diese Wand etwas versetzt an anderer STelle. Im STock darüber jedoch gleich. Ich weiß das Sie keine Ferndiagnosen über tragende Wände stellen können. Mir geht es nur darum zu wissen ob wir uns auf den Zimmermann verlassen kön nen oder doch lieber ein Architekt ran muß. Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße

Antwort: Da können Sie dem Zimmerer wohl schon vertrauen.
30. Aug 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  | 

Auswechslung Kehlbalkenlage

Frage: Hallo, ich (aus NRW) hätte eine Frage bezgl. eines Dachbodenausbaus. Laut Statik (EFH aus dem Jahre 1958) habe ich eine Mischkonstruktion: Pfettendach mit Kehlbalken als Zwischendecke, die Mittelpfetten sind mittig geteilt und liegen punktuell auf dünnen Ziegelwänden mit Gips unterfüttert. Die Firstpfette ist auch geteilt (Kamin), aber mit zwei Pfosten gestützt. Nun soll eine Treppe auf den Dachboden erstellt werden. Der Treppenbauer, ein renomierter und erfahrener Meisterbetrieb mit exzellentem Ruf, hat mir nun angeboten, dass Treppenloch ebenfalls zu erstellen. Dazu sollen drei Kehlbalken durchtrennt werden, die Balken links und rechts neben dem Loch dann aufgedoppelt werden; dann soll ein Wechsel hergestellt werden und die "Stummel" der durchtrennten Kehlbalken an der Mittelpfette mit entsprechenden Verbindern und Kammnägeln befestigt werden. Die Stummel sind an den Sparren mit Maschinenschrauben befestigt. Wird das wirklich so gemacht oder muß ichmir Sorgen machen, dass nachher der Dachstuhl in der Einfahrt liegt? Danke für die Hilfe!

Antwort: Da würde ich mir keine Sorgen machen. Das passt schon so.
14. Jul 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  | 

Treppe freilegen

Frage: Meine Frage bezieht sich auf den Umbau einer "alten" Holztreppe in einem Reihenmittelhaus von 1957. Die Treppe ist massiv aus Holz, geschlossen und wird auf beiden Etagen von Holzwangen getragen wovon jewails eine an der Wand befästigt ist und die andere frei im Raum ist. Die Unterseite wurde mit Drahtnetzen verschraubt um sie zu verputzen, sodass man von unten nicht die Stufen sondern eine grade weiße "Deckenfläche" sieht. Meine Frage ist nun, ob es zulässig ist diese Drahtnetzte und den Putz abzureißen und die Treppe zu öffnen, sodass nur die Trittstufen und die Holzwangen übrig bleiben? Ein Geländer wird natütlich an den Treppen bleiben.

Antwort: Natürlich ist das zulässig. Warum denn nicht?
30. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Aussentreppe Nebenanlage

Frage: Erstmal vielen Dank für Ihre Internetseite! Wir sind gerade in der Bauphase und suchen ständig nach Infos bezüglich Baurechts. Auf Ihrer Seite haben wir sehr viele Antworten auch für unsere Fragen gefunden, aber eine Frage haben wir noch offen und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dazu eine Antwort geben konnten. Kurze Zusammenfassung zur unserem Bau: NRW, freistehendes EFH, Grenzabstand rechts 4m, links 3m, hinter unserem Garten liegt die Stadtwiese und hinter der Stadtwiese ist das Ackerland. Wir haben den Keller höher gesetzt, so dass das EG ca. 1m höher über der Gartengeländeoberfläche liegt. Im Wohnbereich am EG ist ein Balkon gebaut, der außerhalb des Baufensters liegt, darum sind die Balkonmaßen nur mit 3m Breit und 1,5 Tief möglich. Unter dem Balkon ist ein Kellerterrassenfenster. Für das Fenster ist ein Lichtschacht mit gleichen Maßen, 3m Breit und 1,5 Tief erlaubt. Wir möchten gerne eine Balkontreppe mit ca. 7 Stufen zum Garten (nicht bis zum Keller) anbauen. Unser Architekt hat diese Treppe in Bauplänen nicht angezeichnet. Haben wir denn noch die Möglichkeit die gewünschte Treppe anzubauen? Brauchen wir dazu eine Genehmigung? Können wir die Treppe als Nebenanlage betrachten? Auszug aus dem Bebauungsplan, Planungsrechtliche Festsetzungen: 1.Überbaubare Grundstückfläche.zur Errichtung von Wintergärten um bis zu 3 m. 2.zulässigkeit von Nebenanlagen.gem. §§14 Abs.1 und 23. Abs.5 Bau NVO. Außerhalb der Baugrenzen liegende Nebenanlagen, ausgenommen der Einfriedungen, haben zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei helfen konnten.

Antwort: Eine Nebenanlage ist Ihre Treppe nicht. Sondern eher eine unbedeutende bauliche Anlage, die ebenfalls keiner Genehmigung bedürfen.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Zwischenpodest Aussentreppe

Frage: Bitte um Info, ob eine Außentreppe ohne Zwischenpodest in Niedersachsen 22 Stufen haben darf! Gibt es einen Grenze zB 16 Stufen?

Antwort: Darüber finden Sie weder in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) noch in deren Durchführungsverordnung (DvNBauO) etwas.
06. May 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Treppengelaender NRW

Frage: wir haben in NRW ein Einfamilienhaus gebaut. Bei der Endabnahme durch die Bauaufsicht stellte sich heraus, dass das gemauerte Geländer im Flur angrenzend an den Treppenraum statt 90 cm nur 82 cm hoch ist. Die Bauaufsicht fordert jetzt eine höhere Absturzsicherung. Haben wir eine Möglichkeit, diese Forderung zu umgehen? Es gibt doch auch Treppen ohne Geländer.

Antwort: Bei uns in BW gibt es für Ihren Fall eine solche Ausnahmeregelung für Wohngebäude bis zu einer gewissen Größe, bzw. die Pflicht für eine Umwehrung gilt dafür nicht.
04. May 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Balkon mit Treppe

Frage: Ich besitze eine Erdgeschosswohnung. Zur bestehenden Terrasse möchte ich entweder eine Spindeltreppe (1,75m hoch) oder einen Balkon mit Treppe bauen. Ist für beide Varianten eine Baugenehmigung erforderlich? Ich wohne in Rheinland-Pfalz. Das Haus steht auf der Grundstücksgrenze (Doppelhaus).

Antwort: Für den Anbau eines Balkons werden Sie eine Genehmigung brauchen.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Treppe zwischen Wohnungen

Frage: wir haben zwei übereinanderliegende Wohnungen (Baden-Württemberg), die wir eventuell zu einer verbinden möchten. Die obere ist im Hochparterre, die untere im Gartengeschoss. Die Gartengeschosswohnung hat einen eigenen Eingang, sowie eine Terrassentür. Wäre in solch einer Situation eine nicht notwendige Treppe als Verbindung möglich?

Antwort: Warum soll das nicht möglich sein? Beide Wohnungen verfügen ja jetzt bereits über die nötigen 2 Rettungswege.
17. Apr 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

More Pages:
Previous    1 2 3 4 5 6    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010