Notwendiges Treppenhaus Berlin

Frage: ich habe in Berlin ein kleines Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss. Ich möchte das Dachgeschoss und die darunterliegende 4.Etage zu einer Nutzungseinheit zusammenlegen indem das notwendige Treppenhaus in diesem Bereich mit in die Wohnung einbezogen wird und auf dem Treppenpodest zwischen 3. und 4. Etage eine neue Wohnungstür eingebaut wird die den zur Nutzungseinheit gehörenden Treppenhausteil vom öffentlichen Teil trennt. Diese Tür kann in Fluchtrichtung unverschliessbar gestaltet werden und die dazugehörige Trennwand kann auch eine Rauchabzugsöffnung erhalten die gemeinsam mit der Rauchabzugsvorrichtung an der obersten Stelle des Treppenhauses bedient werden kann. Die jeweils 2 ehemaligen Wohnungseingangstüren pro Etage, die das Treppenhaus von den anderen Räumen trennen, bleiben erhalten. Ist dies möglich, ist insbesondere die Bedingung dass eine notwendige Treppe in einem "eigenen, durchgehenden Treppenraum" liegen muss noch erfüllt?

Antwort: Subjektiv würde ich erstmal sagen, das müsste möglich sein.
22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Gelaender und Standsicherheitsnachweis NRW

Frage: wir, wollen in NRW/Bergkamen, über neu gebauten Anbau eine Terasse erstellen um so auch vom Garten in die 1-OG rein und raus gehen können. Unsere Frage: - wie hoch muss der Terassengeländer aus Metall sein? 80cm oder 90cm? Weil der von Bauamt Bergkamen uns erzählt, dass dieser geländer max. 60cm hochsein darf. Wenn wir unseren Nachbarn anschauen, sind Sie alle min 90 cm hoch...warum müssen wir es bei 60cm belassen ? 2.Frage: Einen Wendeltreppe ( Baugenehmigung haben wir bekommen) wird an dieser terasse angeschlossen /angebaut werden. Wiederrum will der Beamter, einen Nachweiss über: STandsicherung haben. Dafür haben wir einen 1m² betonplatte ( 10cm dick) unter dieses Treppe gelegt und die Schrauben fur dass fuss an diesem betonplatte angebracht...So dass der Treppe auch wirklich standsicher ist. Dass Obere Sicherung wird an die Terassengeländer angebarcht, so fern es fertiggebaut worden ist. Ist dieser Massnahme als: Nachweiss über Standsicherung geeignet? Oder was genau will den der Herr Beamter von uns haben ? Vielen Dank für Ihren Feedback.

Antwort: Den Standsicherheitsnachweis müssen Sie von einem Statiker erstellen lassen und anschließend auf dem Baurechtsamt einreichen.
17. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Notausstieg

Frage: Wir betreiben eine Pflegestelle für Kinder bis 3Jahre und haben nun die Auflage bekommen, einen Notausstieg zu errichten. Unsere Betreuung ist Hochparterre. Wir würden gerne eines der beiden Küchenfenster in eine Tür umbauen und dann auf der Hofseite eine Treppe errichten. Meine Frage: Ist der Tausch Fenster - Tür genehmigungsfrei? Müssen wir für die Treppe eine Genehmigung einholen oder können wir dies durch eine "mobile" Metallkonstruktion umgehen?

Antwort: Sie haben leider nicht geschrieben, in welchem Bundesland Sie leben. Ob Sie in Ihrem Bundesland eine Genehmigung für den Einbau der Tür brauchen, steht in Ihrer Landesbauordnung.
01. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Aussentreppe an Grenze

Frage: Mein Deutsch ist leider nicht perfekt, doch ich versuche es trotzdem. Ein Doppelhaus in Bayern. Die Verbindung zur Straße wurde durch 2 Garagen verbaut. Leider ohne Grundbucheintragung eines Gehweges. Es gibt schon einen Gerichtsbeschluss. Die Nachbarn müssen ihre Garage entfernen und sich einen Hauseingang errichten. Doch sie wollen die Garage nicht verlieren. Zwischen der Nachbargrenze und der Garage gibt es 80 cm. Abstand. Können sie sich eine Außentreppe aus Holz ohne Baugenehmigung und ohne Unterschrift von Nachbarn bauen (Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 14 BayBO)? Und kann eine solche Außentreppe als Hauseingang dienen?

Antwort: Zunächst mal ist Ihr Deutsch besser als das vieler deutscher Fragesteller. Was ich da manchmal verbessere, geht auf keine Kuhhaut. Wenn´s gar zu viel ist, lasse ich es auch manchmal, weil es mir zu blöd wird. Sie sind da eher eine löbliche Ausnahme. Somit ein Appell an alle, sich doch ein Bisschen Mühe zu geben. Sonst stell ich bald alles unverändert ein und lasse einen jeden sich blamieren, so gut er kann.

Nun aber zur Frage.
12. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Sicherheitstreppenhaus Pension

Frage: Wir planen, in ein bestehendes Ökonomiegebäude in 2 Stockwerken Fremdenzimmer und einen Aufenthalts-/Eventraum einzubauen. Muss das Treppenhaus als Sicherheitstreppenhaus gebaut werden, auch wenn ein 2. Rettungsweg über Balkon bzw. ebenerdig besteht? Welche Auflagen müssen wir bezüglich des Treppenbaus erfüllen? (Der Hof liegt in Baden Württemberg)

Antwort: Die Landesbauordnung (LBO) BW sagt zu Treppen etc. folgendes
08. May 2009   | Email | Nach oben
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Abstand zwischen Tuer und Treppe in Hessen

Frage: Gilt in Hessen die gleiche Regelung wie in Baden-Württemberg, dass der Abstand von einer Tür zur ersten Treppenstufe genauso groß sein muss wie die Tür? Vielen Dank schonmal

Antwort: Diese Regel gilt in Baden-Württemberg für Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen. Wenn die Tür in die andere Richtung, also z.B. nicht ins Treppenhaus sondern in die Wohnung aufschlägt, dann gilt dies nicht.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Bauvorlage Aussentreppe

Frage: ich möchte in Bayern zu einer Einliegerwohnung im 1.OG eine Stahl-Aussentreppe anbringen. Grundsätzlich scheint das wohl genehmigungspflichtig zu sein, aber wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, dann kann ich als Privatperson wohl gar keinen Bauantrag einreichen, das kann wohl nur ein Architekt machen, wodurch das ganze Projekt teurer wird, als mir die Miete je einbringt. Kann denn solch eine Treppe auch als genehmigungsfreie Rutschbahn, Regal oder Anlage zur Gartennutzung o.ä. deklariert werden? Macht es einen Unterschied, ob die Treppe freitragend oder am Gebäude befestigt ist? Danke

Antwort: Bauvorlageberechtigt sind Sie nicht. Wer das in Bayern ist, steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Aussentreppe Denkmalschutz

Frage 1: an unser Fachwerkhaus ( Einzeldenkmal) in Brandenburg soll eine Aussentreppe, über Zweigeschosse zum Dachboden führen. Eine geradlinige Treppe ist nicht möglich wegen verschiedener Umstände z.B. notwendiger Treppenauftritt usw. eine Spindeltreppe ist laut Architekt als notwendige Treppe erlaubt. Die Spindeltreppe hat einen Durchmesser von 2,40m. Kann man uns diese Treppe verbieten? Die Denkmalbehörde möchte nur eine gerade Treppe für das erste Geschoss, keine Treppe bis zum Dachboden. Aber möchten wir mal den Dachboden ausbauen, so müssen wir das heute schon beim Treppenbau beachten . Nun sagte man uns, das eine Spindeltreppe nur bei zwei Wohnungen erlaubt ist. Aber es geht ja nur die eine Wohnung im ersten Geschoss über die Treppe und später vielleicht mal die Wohnung im Dachgeschoss. Das Erdgeschoss hat mit der Treppe doch nichts zutun. Welche Treppe müssten wir fertigen lassen, damit wir auch mal den Dachboden nutzen können. IM Haus sind die Treppen mit Genehmigung der Denkmal und Baubehörde entfernt worden. Zur Zeit, können wir unser Haus nicht vermieten, da uns die Genehmigung für die Treppe fehlt. Besten Dank

Frage 2: habe schon einmal eine Frage zu der Spindeltreppe an unserem Fachwerkhaus gestellt, leider noch keine Antwort erhalten. Ich würde sie bitte , sich doch mit der Frage zu beschäftigen, da unser Haus fertig, und wir die Treppe nicht stellen dürfen. Das Land Brandenburg sagt laut Verordnung, das bei Häusern mit mehr als zwei Wohnungen, eine Mindestauftritt von 10 cm an der inneren Begrenzung der Treppe sein muss. Da wir eine Spindeltreppe haben, ist dort eigentlich kein Mindestauftritt erforderlich. Nun die Frage, an der Treppe ist nur die Obergeschosswohnung und die Dachgeschosswohnung angeschlossen. allerding hat das Haus im Erdgeschoss auch eine Wohnung und damit sind es drei Wohnungen und unsere Spindeltreppe mit einem Durchmesser von 2,40m hat nicht den vorgeschriebenen Auftritt. Wären im Erdgeschoss keine Wohnung, würde dann der Auftritt reichen, denn dann sind nur zwei Wohnungen im Haus und kein Mindestauftritt erforderlich. Ich finde das unlogisch, den an der Höhe der Treppe bzw. an ihrer Nutzung ändert sich doch nichts, den es sind ja immer nur zwei Wohnungen durch sie erschlossen. Das Bauamt will nur zustimmen, wenn wir auf den Ausbau des Dachgeschosses verzichten. eine gerade Treppe ist nicht möglich und im Haus sind keine Treppen mehr vorhanden, mit Genehmigung entfernt. Können sie uns helfen? besten Dank

Antwort: Ich beschäftige mich mit allen Fragen, die hereinkommen, und das sind ziemlich viele. Allerdings tue ich das unentgeltlich in meiner Freizeit abends und am Wochenende nach einer 50-60 Stundenwoche, sodass ich dann doch etwas Geduld von Seiten der Fragesteller voraussetzen möchte.
09. Mar 2009   | Email | Nach oben
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