Flachlaender bauen in BW

Frage: Hallo,
erstmal vielen Dank für die Möglichkeit, Fragen beantwortet zu bekommen.

Wir werden berufsbedingt nach BW ziehen.
anfangs dachten wir, ok, dann bauen wir unser Haus eben woanders noch mal und suchen erstmal ein Grundstück. Für das neue Haus werden wir auf jeden Fall wieder einen freien Architekten beauftragen. Aber schon jetzt, bei der Auswahl eines Grundstücks, wird es für uns Flachländler aus einer preiswerten Gegend in NRW schwierig. Die für uns einigermaßen bezahlbaren Grundstücke haben durchweg Hanglage.

Wie weit wird Wohnraum (Büro oder kleine Gästewohnung)im Keller bei der GRZ + GFZ berücksichtigt, wenn der Keller aufgrund des Hanges nur halb im Boden eingebaut ist?

Wir haben uns eine Gegend angesehen, da kostet der qm Baugrundstück von der Gemeinde "nur" 290,- incl. Erschließung. GRZ+GFZ sind aber je nur 0,35. Im Moment haben wir ein Haus mit Vollkeller und gut 140 qm Wohnfläche. Dazu ein Carport mit Abstellraum ca. 50 qm überbaute Fläche.
Wie groß muß das Grundstück sein, um so etwas zu bauen?

Wie groß kann der Mehraufwand beim Bau, speziell beim Keller, im Gegensatz zu ebenem Gelände, sein? Als Zahl: Wir haben 2003 für unsere "weiße Wanne" mit sämtlichen Bodenarbeiten (Baustelleneinrichtung, Aushub, Abfuhr, etc.)ohne MwSt. 24.500,--? bezahlt. Was rechnet man in Hanglage dafür?

Was erfahre ich durch ein Bodengutachten? Sollte ich das in jedem Fall erstellen lassen?

Bei unserem letzten Bau haben wir das Grundstück gekauft und sind dann fröhlich und ahnungslos zum Architekten gegangen. Der hat uns gut beraten und für uns ein supersolides, auf unsere Bedürfnisse zugeschnittenes Haus geplant. Es ist allerd ings doch teurer geworden, als wir uns nach Studium der bunten Prospekte für schlüsselfertige Häuser erwartet hatten :-). Das Ergebnis hat dafür auch voll überzeugt.

Bin schon sehr gespannt auf Ihre Antworten.

Antwort: Ein Baugrundgutachten ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn es solche für das Baugebiet, beauftragt von der Gemeinde, nicht schon gibt. Daraus erfahren Sie z.B., ob drückendes Wasser ansteht, wie die Verhältnisse bez. der Gründung sind, etc..

 

Der Mehraufwand für den Keller vom ebenen zum geneigten Gelände sollte nicht vorhanden sein, da Sie sich bei geneigtem Gelände einigen Aufwand bei den aus dem Boden ragenden Gebäudeteilen des UGs sparen (Aushub, Abdichtung usw.) Das wird also eher günstiger.

 

Was die Anrechnung des Kellers bez. der Geschossigkeit angeht, so möchte ich Sie auf den Artikel Vollgeschoss verweisen. Da wird dies am Beispiel Baden-Württembergs beschrieben.

 

Daraus ergibt sich auch die Anrechnung auf GRZ und GFZ. Diese werden erklärt im Artikel GRZ und GFZ.

 

Alle möglichen Vorschriften, darunter auch die LBO BW und das BauGB sowie die Bau NVO finden Sie unter Downloads, die Kontaktdaten eines Architekten aus BW oben rechts auf der Seite J

13. Dec 2010   | Email | Nach oben
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