Frage: In Ihrem Report "Zaun zum Nachbarn" NRG-BW § 11 Tote Einfriedungen wird festgestellt, dass bei Errichtung eines Drahtzaunes kein Grenzabstand, egal wie hoch der Zaun, einzuhalten ist. Ist ein Maschendrahtzaun im Sinne NRG-BW ein Drahtzaun? Ich möchte einen Maschendrahtzaun an der Grenze errichten. NRG sagt nichts darüber aus.
Bitte um Antwort. Danke.
Antwort: Was soll ein Maschendrahtzaun anderes sein als ein Drahtzaun?
Die Aussage bezieht sich aber nur auf das Nachbarrechtsgesetz. Im Artikel Zaun zum Nachbarn wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie z.B. ein Bebauungsplan, eine Satzung o.ä. Vorrang vor diesem haben.
Daher sollten Sie im Zweifelsfall den Gang auf Ihr Baurechtsamt nicht scheuen, um eventuell vorhandene Vorgaben in Erfahrung zu bringen.