Pfosten im Dachgeschoss entfernen

Frage: Ich ziehe gerade in eine Mietwohnung mit einem ausgebauten Dachgeschoss ein. Das Ganze ist ein 1989 erbautes Mehrfamilienhaus und das Dachgeschoss befindet sich im 3.Stock. Im ausgebauten Dachgeschoss befindet sich eine Säule mitten im Raum. Gestern sagte die Vermieterin, dass unsere Nachbarn (mit ich nehme an spiegelbildlicher Wohnung) beim Ausbau des Dachgeschosses diese Säule vor längerer Zeit weggenommen hätten. Wie kann ich herausfinden, ob diese Säule eine tragende Funktion hat? Und woher weiß ich, ob das für mich als Nachbar eine Rolle spielt? Und wenn nun eine Stützfunktion fehlt, bricht das Dach dann plötzlich ein oder erkennt man Hinweise wir z.B. Risse in der Wand. Die Trennwand zu dem Nachbargeschoss besteht übrigens aus Rigips und hört sich beim Klopfen hohl an. Der Raum ist in der Länge 4m lang und nach etwa einem Drittel der Länge von der Rigipswand steht die Säule mitten im Raum. Die Wand an der anderen Seite des Raumes scheint tragend zu sein. Was kann ich tun? Und muss ich etwas tun?

Antwort: Dieser Pfosten ist mit Sicherheit tragend und leitet die Lasten der Firstpfette ab. Sie sollten ihn daher nicht entfernen. Die Trockenbautrennwand trägt nichts. Wenn Ihre Nachbarn „ihren“ Pfosten wirklich ersatzlos entfernt haben, so würde ich dies als fahrlässig bezeichnen.
10. Feb 2008   | Email | Nach oben
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Nutzungsaenderung Wohnhaus

Frage: Wir haben ein Wohnhaus im Allgemeinen Wohngebiet umgebaut zu zwei Mietwohnungen. Nun wollte ich unten noch zwei leerstehende Räume als Büro nutzen. Das Bauamt möchte eine Nutzungsänderung. Beim persönlichen Gespräch mit dem Bauamt hat man mir mitgeteilt, dass bei mehr als zwei Wohneinheiten die Holztreppe und die Wohnungseingangstüren ein Problem darstellen, da diese nicht T(F)30 sind. Und so eine Treppe nicht so ohne weiteres F30 machbar sei. Auch die Wohnungseingangstüren müssten feuer- und rauchfest sein. Man hat mir nahe gelegt, das Büro über eine neu zu errichtende Außentür begehbar zu machen.

Antwort: Ich denke, diese Aussagen sind soweit korrekt und sinnvoll. Sie sollten sie akzeptieren, auch die verlangte Nutzungsänderung. Ich zitiere im Anschluss, kursiv geschrieben, aus der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg sowie aus der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur LBO BW (LBOAVO BW). In normaler Schrift dann meine Anmerkungen dazu.
09. Feb 2008   | Email | Nach oben
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