Frage: Ich möchte in Baden-Württemberg einen Stellplatz auf unserem Grundstück bauen. Im Bauplan ist dieser eingezeichnet, jedoch noch nicht gebaut. Die Maße sollen laut Plan 3,60mx5m betragen. Es handelt sich um ein Grundstück, auf dem ein Altbau (Baujahr 1963) steht. Im Jahr 1992 wurde eine Doppelgarage angebaut. Die Garage wurde auf die Grundmauer einer ehemaligen Scheune aufgebaut. Der Stellplatz soll nun direkt an die Garage anschließen, jedoch müsste hierzu ein Stück der alten Grundmauer, die über die Garage hinaus geht, abgetragen werden. Ich habe nun Bedenken, dass die Statik der Garage und des Wohnhauses dadurch beeinträchtigt werden.
Ist vor meinem Bauvorhaben die Hinzuziehung eines Statikers nötig und brauche ich auf Grund des direkten Anbauens an das bestehende Gebäude eine Baugenehmigung?
Antwort: Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht nur einen Stellplatz anlegen, sondern einen Carport an die Garage anbauen wollen.