Frage: Wir haben ein Grundstück geteilt und einen Teil davon gekauft.
Auf dem Grundstück stand ein alter Hof mit Scheune, die Scheune haben wir abgerissen, und an selber Stelle ein Einfamilienhaus gebaut.
Unser Haus ist ca. 3m niedriger als das noch bestehende alte Haus.
Nun die erste Frage wer ist für die Schließung des Giebels am Bestandsgebäude verantwortlich? der Verkäufer oder wir als Käufer, im Notarvertrag wurde nichts vereinbart.
Und die zweite Frage, den Dachvorsprung am Bestandsgebäude beträgt ca. 30cm über die Grundstücksgrenze. Über die Grundstücksgrenze von unten(Windfangbrett, Lattung, Ziegel (keine Ortgangziegel) stehen über. Der Baurechtsbehörde hat dies nun bemängelt, der Brandschutz wäre so nicht gewährleistet. Wie sollen wir an einem solch alten Dach einen geeigneten Brandschutz herstellen? Es sind drei Sorten Ziegel auf dem Dach, ich bezweifel das man von der Sorte Ziegel noch Ortgangziegel bekommt. Was für Alternativen gibt es?
Die Ziegelreihen sind zudem auf ca. 10 Reihen um einen Ziegel Schräg laufend.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Antwort: Ich bin kein Anwalt. Aber ich würde hier doch einmal gefühlsmäßig sagen, dass hier das Verursacherprinzip gelten müsste.