Frage: Wir besitzen eine Doppelhaushälfte im Vogtland in Sachsen. An der Rückseite des Gebäudes ist die Küche um 1,20m vorgesetzt im Vergleich zur restlichen Fassade (Ist bei der anderen Doppelhaushälfte symmetrich genau so). An der 4.04 m breiten Front des Vorbaus beabsichtigen wir einen Balkon im Obergeschoss sowie im Erdgeschoss (Gelände hier zum Fußboden ca 1,60m hoch anzubauen. Fläche des Balkons soll 3.60m x 1,80m sein, der obere soll mit einem Schutzdach aus Doppelstegplatten (4.00m x 2.10m) versehen werden. Der Abstand der Hausecke des Küchenvorbaues zur Nachbargrundstücksgrenze beträgt 2,50m. Unsere Nachbarn haben nichts einzuwenden, müssen wir nach sächsischer Bauordnung einen Bauantrag stellen, oder eventuell nur beim kommunalen Bauamt eine Bauanzeige abgeben?
Antwort: Da Ihr Vorhaben nicht verfahrensfrei ist, können Sie nicht einfach drauflosbauen.