Terrassenueberdachung 30-40m²

Frage: ICH MÖCHTE EINE ÜBERDACHTE TERRASSE BAUEN (~30-40m²) AUF WAS MUSS ICH ACHTEN ? (BAUGENEHMIGUNG)

Antwort: Bei dieser Größe werden Sie um eine Genehmigung nicht herumkommen.
09. May 2010   | Email | Nach oben
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Zusatzfragen Deckelschalung

Frage: erst einmal großes Lob für Ihren Internetauftritt und den Artikel "Holzfassade". Nun aber dennoch meine offenen Fragen bezüglich einer Boden- Deckelschalung aus sägerauher Lärche. 1.) Wo kann ich die ganzen Anschlussdetails ( Anschluss Holzfassade an das Dach ? ; Breite des Lüftungsgitters? ) finden ? 2.) Muss ich unterhalb der Fenstersimse ( Fenster 900 breit ) auch wieder mit Lüftungsgittern arbeiten ? 3.) Ich hätte sehr gerne KEINE Unterbrechung der Fassadenoptik durch Bleche, die den Ablauf des Wassers und den Schutz des Hirnholzes garantieren. Können Sie mir eine Möglichkeit nennen, wie ich eine 7,50 m lange Giebelfassade ohne Bleche und Verstatz hinbekomme ? Die Bretter auf 45 Grad schneiden und dann stoßen ( dazwischen Kompri-Band ? ) ? Gewagt, oder ??? Vielen Dank im Voraus für Ihre Infos.

Antwort: zu 1.) Dazu sollten Sie im Artikel Holzfassade die nötigen Informationen finden. Es sind natürlich nicht alle Details gezeichnet, so viel Zeit habe ich nicht, aber beschrieben sind die Punkte bestimmt.
09. May 2010   | Email | Nach oben
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Balkonverglasung Stuttgart

Frage: Ich habe eine Frage Ich bin Eigentümer eine 3 ZW in Stuttgart Vaihingen. Wir wollen ein Balkon verglasen. In Landesbauordnung für Baden-Württemberg steht Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m2 Grundfläche Verfahrensfreie Vorhaben ist. Baurechtsamt will aber das ich Zeichnungen,Lageplan,GRZ/GFZ -Berechnung usw... also eine normale Baugenehmigung beantrage. Was soll ich tun

Antwort: Das Stuttgarter Baurechtsamt ist schon sehr speziell.
09. May 2010   | Email | Nach oben
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Walmdach daemmen

Frage: Werte Architekten Ich möchte mein Walmdach dämmen un benötige Hilfe bei der Konstruktiven Befestigung der Damsperre. Anbei die Bilder meines Problems. Dämme ich nun bis zu den Aussenmauern des Untergeschosses bekomme ich die Dampfsperre in den Ecken nicht befestigt da dort kene fetten sind. Dämme ich bis zu den Abseiten habe ich probleme mit den Anschlüssen und dem Treppenauge. soll ich also vor und zurück gehen?

Antwort: Sie müssen Schon bis ganz nach unten dämmen. Dort haben Sie doch auch eine Schwelle, an der Sie die Dampfbremse befestigen können.
09. May 2010   | Email | Nach oben
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Decke Garage freilegen

Frage: Ich besitze eine ca 30 jahre alte Doppelgarage deren Decke mir Probleme macht. Die Garage steht an der Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus ist ca. 3m entfernt. Sie steht ca. 2m vom eigenen Haus entfernt. Dazwischen befindet sich ein Geräteraum, der weder von der Garage aus, noch vom Haus aus zugänglich ist. Die Wände sind gemauert. Es gibt ein Holztor und eine Holztür. Das Flachdach ist eine Holzbalkendecke oben mit Spanpletten und Bitukmenabdichtung + Kies verkleidet. Unten mit einer Lage Gipsplatten verkleidet. Diese Gipsplatten hängen nun durch und das Tor schleift beim öffnnen daran. Darf ich diese Platten einfach entfernen und die Holzbalkendecke freilegen, oder widerspricht das irgend welchen Brandschutzbestimmungen?

Antwort: Über der Garage sind keine Wohnräume. Daher gibt es auch brandschutztechnisch keine Probleme.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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GRZ im Internet

Frage: GRZ : wie werden Swimmingpool, Carport, Terrassen, Wintergarten etc.angerechnet? Und wo im Internet findet man diese Infos ?

Antwort: z.B. in verschiedenen Artikeln auf dieser Seite.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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Zwischenpodest Aussentreppe

Frage: Bitte um Info, ob eine Außentreppe ohne Zwischenpodest in Niedersachsen 22 Stufen haben darf! Gibt es einen Grenze zB 16 Stufen?

Antwort: Darüber finden Sie weder in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) noch in deren Durchführungsverordnung (DvNBauO) etwas.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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Wer hat recht, Baurechtsamt oder Vermesser?

Frage: Der B-Plan weist ein Baugrundstück mit verschiedenen GFZ aus. WA1 (der vordere Teil) 0,4, WA2 (dahinter) mit 0,2. Das Bauamt sagt wir dürfen mit der gesamten GFZ im vorderen Bereich bauen. Allerdings setzt der Vermesser nur WA1 an, was natürlich nicht reicht. Wer hat Recht, wie kann man den Vermesser überzeugen?

Antwort: Recht hat meiner Meinung nach schon der Geometer, belegen kann ich das aber nicht. Das ist schon ein spezieller Fall.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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