Duebel Haengematte

Frage: ich würde gerne eine Hängematte in der Wohnung an einer bestimmten Stelle befestigen, bin mir aber nicht sicher ob die Wand das mitmacht. Zwar findet man in ihrem Archiv bereits gewisse Angaben dazu, jedoch noch nicht was ich wissen möchte. Die Hängematte soll über Eck aufgehängt werden mit 45° Winkel zu jeder Wand. Die eine Wand ist eine Innenwand, ob nur Beton oder gemauert weiß ich noch nicht genau. Die andere Wand ist eine Außenwand mit 2 Fenstern. Die Hängematte soll genau an dem Wandstück zwischen diesen beiden Fenstern hängen. Das Wandstück hat eine Breite von 0,56 m und das eine der Fenster ist bodentief. Jedoch muss die Halterung in etwa 10 cm Abstand zum normalen Fenster angebracht werden, da sonst die 45° an der anderen Halterung unterschritten werden. Ich frage mich ob die Wand das aushält. Es handelt sich um einen Neubau, etwa um die 2000 vielleicht etwas zuvor (genaues Jahr ist mir nicht bekannt). Die Wohnung ist eine Erdgeschoßwohnung in einem 3 stöckigen Haus. Das Zimmer liegt genau an einer Hausecke. Die Halterungen der Hängematte sollten insgesamt ein Gewicht von 220 kg aushalten. Etwas weniger wäre auch ok, aber es sollte schon 2 Personen halten. Die Halterung soll in ca. 2 m Höhe erfolgen. Bisher habe ich an diese Halterung gedacht: http://www.hängematten-outlet.at/Kombinationsartikel/Easy-::174.html Ich weiß nur nicht ob diese für Mauerwerk geeignet sind, da die Schrauben keine Schwerlastanker sind. Kann man Schwerlastanker und Schwerlastdübel wieder aus der Wand entfernen, oder müssen diese für immer in der Wand verbleiben? Dies wäre auch noch interessant zu wissen, da es sich um eine Mietwohnung handelt. Ich hoffe das sind genug Angaben um dazu eine Aussage zu treffen. Als Studentin habe ich von solchen Dingen leider nicht genug Ahnung. Ich hoffe auf ihre Antwort.

Antwort: Eine Wand aus Beton oder Mauerwerk wird das schon aushalten. Sie müssen nur die richtigen Dübel wählen.
04. May 2010   | Email | Nach oben
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Teilungserklaerung Bayern

Frage: wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, nun möchten wir dass Haus in 3 einzelne Wohnungen aufteilen. 1. Einliegerwohnung 2. 2te EG Wohnung 3. 1.Stock und Speicher Für die 2. EG Wohnung haben wir eine Wand versetzt bzw eigezogen um dass WC mit einer Dusche zu versehen. alle Wohnungen haben somit einen eigenen Eingang über den Hausflur und können seperat abgeschlossen werden. Der Keller soll bis auf einen Raum in jeweils 33%tige Anteile geteilt werden. Nun die Frage, muss die Neue "Innengestalltung" für die Teilungserklärung vom Bauamt beantragt und genehmigt werden, oder reicht eine Planänderung z.b. von einer Zimmereifachbetriebs um die Teilungserklärung beim Notar zu vollziehen? um überhaupt eine Abgeschlossenheitserklärung zu beantragen ist dass ja der erste Schritt, oder? Wie sollten wir nun vorgehen? Bundesland Bayern

Antwort: Anders herum wird ein Schuh daraus.
04. May 2010   | Email | Nach oben
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Wieder mal tragende Wand

Frage: Wir haben ein 3 Familienhaus Baujahr 1965 erworben und möchten nun eine 11,5cm dicke und 3,60m langen Wand im Erdgeschoss, zwischen Wohnzimmer und Esszimmer, entfernen. Diese Wand befindet sich zwischen der Aussenwand und einer dickeren Innenwand! Frag handelt es sich um eine tragende Wand und was für ein Stahlträger muß es sein? Vielen Dank!!!

Antwort: So wie Sie es beschreiben, sollte diese Wand nicht tragend sein. Somit wäre auch kein Stahlträger vonnöten.
03. May 2010   | Email | Nach oben
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