Holzstaenderwand von innen sanieren

Frage: Ich habe ein altes Holzhaus (Baujahr vor 1960) gekauft und bin dabei es instand zu setzen. Das Haus ist in Ständerbauweise errichtet und von außen horizontal verschalt (Nut und Feder, ca. 24 mm dick). Der bisherige Wandaufbau von innen nach außen war wie folgt: Mehrfach tapezierte Presspappe (ca. 5 mm stark, wesentlich weicher als Spanplatte) - Ständerwerk mit Mineralwolle ausgekleidet - in das Ständerwerk zur Außenfassade eingenagelte Dachpappe - Außenschalung. Das Haus ist noch einfachverglast. Ich habe nun die Außenwände von innen geöffnet und die alte Isolierung sowie die Dachpappe entfernt. Die Isolierung war zwar von Generationen von Mäusen zerfressen, aber trocken. Ich denke nun über einen sinnvollen Aufbau der neuen Dämmung nach. Die Aufgabe oder vielleicht auch das Problem dabei ist, dass ich die Außenfassade nicht anfassen möchte, d.h. ohne Konterlattung auskommen muss. Mir geht es dabei einfach darum, den Aufwand der Renovierung in Grenzen zu halten. Das Haus soll nicht perfekt werden, sondern einfach ein gesundes und zumindest halbwegs energiesparendes Wohnen für die nächsten 10 bis 20 Jahre gewährleisten. Meine Planung für den neuen Wandaufbau entspricht eigentlich dem einer modernen Ständerwand bis eben darauf, dass die Konterlattung fehlt. Von innen nach außen: Rigipsplatte - OSB-Platte - Ständerwerk, die Gefache zur Fassade mit Delta-Maxx Unterdeckbahn ausgekleidet und mit Rockwool 100 mm ausgefüllt - Außenschalung Die Delta-Maxx Unterdeckbahn würde somit von innen an der Außenschalung anliegen. Die Außenschalu ng ist von innen roh und von außen deckend gestrichen. Die Einfachverglasung wird durch Doppelverglasung ersetzt. Ich würde mich nun sehr über Ihre fachliche Einschätzung meines Vorhabens bzw. über Verbesserungvorschläge (mit Ausnahme der Konterlattung :-) freuen! Ist Ihnen eine Unterdeckbahn bekannt, die sich für diesen Einsatzfall besser eignen würde? Wie bewerten Sie den Wechsel auf Doppelverglasung in Hinblick auf den Taupunkt?

Antwort: Mit einer Dämmung von nur 10cm dürfte es schwierig werden, das von Ihnen angestrebte „halbwegs energiesparende und gesundes Wohnen für die nächsten 10-20 Jahre“ zu gewährleisten.
27. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Wochenendhaus Wohnrecht

Frage: nachdem ich mich nun schon länger mit dem Brandenburgischen Bauamt rum schlage, habe ich mal eine Frage: Wir besitzen ein Grundstück mit knapp 4000 qm Fläche in einem Außenbereich. Das Gebiet ist im FNP als "Sonderfläche für Wochenendnutzung" ausgewiesen. Wir wollen unser dort bestehendes Wochenendhaus mit 80 qm und die Garage mit 30 qm abreißen und neu bauen. Da wir mit meinen Schwiegereltern und meinem Schwager dort regelmäßig gemeinsam Freizeit verbringen wollen, haben wir 170 qm bebaute Fläche für das neue Haus geplant. Nun geschah das Wunder: Wir haben einen positiven Bauvorbescheid, der uns bauplanungsrechtlich ein OK gibt. Lediglich der Naturschutz stellte ein Problem dar. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde "dürfen" wir Kompensationszahlungen leisten, da wir ja mehr versiegeln, als wir zuvor entsiegeln. Gibt es noch irgendwelche Punkte, an die ich jetzt nicht denke, die aber die Genehmigung noch kippen könnten??? Sind Wege und Fahrspuren auf einem solchen Grundstück ebenfalls genehmigungspflichtig? Ich werde aus der BbgBO leider nicht richtig schlau... UND: Was kann man tun, damit man hier mal Wohnrecht erhält?

Antwort: Mit dem Wohnrecht dürfte es eher schlecht aussehen.
27. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Grenze ueberschritten

Frage: Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft. Bei der Fertigstellung der Außenanlagen wurden die Grenzsteine wieder sichtbar. Nun steht die Haushälfte unserer Nachbarn mit ca. 30 cm auf unserem Grundstück. Da der Zaun an den Häusern ausgerichtet wird, fehlen uns also auch im Garten ca. 35 cm auf 10 m Länge. Insgesamt fehlen uns 8 m² Grundstücksfläche. Kann man da Geld zurückfordern? Muss das Grundstück neu vermessen werden? Wie ist die rechtliche Situation, wenn wir mal verkaufen wollen?

Antwort: Selbstverständlich können Sie da Geld zurückfordern, und das sollten Sie auch.
27. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Daemmung Bodenplatte

Frage: Wir planen einen Neubau als Niedrigenergiehaus. Ein Keller ist geplant - er soll unter anderem als Partyraum genutzt werden. Beheizung wird über einen Einzelofen erfolgen. Muss/soll die Fundamentplatte gedämmt werden? Besteht die Gefahr der Kondenswasserbildung, wenn die Fundamentplatte nicht unterhalb gedämmt wird? Habe Meinungen von "Muss auf jeden Fall" bis "Wenn die Bodenplatte 30 cm dick ist, braucht man keine Dämmung unterhalb" erhalten. Wie ist Ihre Meinung dazu? Herzlichen Dank

Antwort: Da müssen Sie sich weniger über Tauwasserbildung als über den Energieverlust Gedanken machen.
22. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Umbau Hessen

Frage: Hallo, ich habe folgende 2 Fragen und bitte um eine Antwort mit bestem Dank im Voraus: 1. Wir wollen ein alleinstehendes Haus in Hessen kaufen. Das Dach (ca. 43 m²)ist nicht ausgebaut. ist für den Ausbau in 1-2 Räume + Dusche eine Genehmigung nötig? Dürfen wir auch 2 Fenster (zur Straßenseite + Hof) öffnen. 2. im Erdgeschoß sind 3 Garagen + 1 Abstellraum vorhanden (da kein Keller). Da wir keine 3 Garagen brauchen wollen wir die eine Garage (18 m²)zum Hof als Wohnzimmer und den Abstellraum als Küche umbauen. Die Wand zwischen beiden Räumen soll weg bzw. eine Tür geöffnet, falls tragend. Ist dies ohne weiteres machbar oder genehmigungspflichtig. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort: Dafür brauchen Sie in Hessen keine Genehmigung., wie Sie in der Hessischen Bauordnung (HBO) nachlesen können. Und zwar unter
22. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Wo Dampfbremse?

Frage: wir wollen ein Holzständerhaus aus dem Jahr 2005 kaufen. Es wurde von Hanse-Haus gebaut und der Innenausbau hat der Bauherr selbst gemacht. Nun habe ich mal in die Decke geschaut, eingebaute Strahler mit Trafo, eine Lampe ausgebaut und direkt auf die Dämmung (Mineralwolle gelb) geschaut. Eine Dampfbremse habe ich nicht entdeckt, dafür ein paar Wasserflecken an der Unterseite der Rigibsdecke. Das Bad ist noch im Rohbau ohne Decke und man kann in die Dämmung der angrenzten Räumen sehen und beiseite drücken, darunter hat sich dunkle Verfärbungen ausgebreitet (Schimmel?). Eine Dampfsperre einer Außenwand habe ich nicht entdecken können. Wer kann mir helfen, was ist zu prüfen und wie, was muß gemacht werden und bautechnisch einwandfrei alles herzustellen? Wo muß denn überall eine Dampfbremse/sperre rein? Wie hoch sind die Kosten? Den Kaufvertrag habe ich schon unterschrieben, aber noch nicht gezahlt. Wir haben über ein Jahr lang nichts gefunden, da ich Selbstständig bin und meinen 1-Mann Betrieb im Wohnhaus haben muß, dies aber laut Bebauungspläne und Ämter nicht erlaubt ist. Da unser Sohn nach den Sommerferien in die 5. Klasse geht ist die Anmeldefrist für eine andere Schule (Gymnasium) verstrichen (die Schulen im Rhein-Main-Gebiet sind voll). Ich weiß nicht mehr weiter und würde am liebsten alles hinschweißen und auswandern. Für eine Rat wäre ich echt dankbar.

Antwort: Bei Ihnen tut mir das jetzt wirklich leid, dass es so lange gedauert hat.
19. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Staerke Stahlbetondecke

Frage: Ich wohne in einem Neubau (etwa 1995-2000). Ich möchte in eine Decke eine Schwerlasthaken montieren. Nun meine Frage: Wie dick ist eine Stahlbetondecke mindestens ? Gibt es dazu Bauvorschriften ? Wie tief darf ich bohren wenn ich darauf achte keine Armierungseisen zu durchtrennen. Bin ich bei <= 10 cm auf der sicheren Seite ?

Antwort: Rechtliche Vorschriften werden Sie dazu nicht finden, sondern allenfalls Vorgaben der Statik.
19. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau Niedersachsen

Frage: Ich habe letztes Jahr ein Bungalow in Niedersachsen erworben. Das Haus war noch nicht gedämmt und der Dachausbau war auch noch nicht fertig. Auf dem Dachboden standen lediglich die Trockenbauwände und die Dämmung war fertiggestellt. Jetzt wollten wir einen Heizungsbauer mit der Heizung im Dachgeschoss beauftragen und der machte uns darafu aufmerksam, dass die Grundrisse für das Dachgeschoss in den Bauunterlagen nicht vorhanden waren. Bei der Überprüfung des Bauantrags des Vorbesitzers bin ich auf einige Ungereimtheiten gestossen. So fehlen dort der Grundriss vom Dachgeschoss und auch sind die Dachfenster nicht eingezeichnet. Was mich besonders stutzig macht ist, dass die Treppe die zum Dachgeschoss führt nicht eingezeichnet ist. Die Nettogrundfläche des Erdgeschosses beträgt 144m2 und die Bruttogrundfläche 168m2. Bei einer Grundstücksgröße von 580m2 und einer GRZ von 0,3 liegt also die Wohnfläche des Erdgeschosses noch im Rahmen. Was ist aber nun wenn ich den Dachboden (ca 120m2) ausbaue? Laut LBO Niedersachsen ist ein Ausbau des Dachbodens genehmigungsfrei. Brauche ich nun eine Genehmigung oder geht es auch ohne? Leider habe ich auch keine Unterlagen zu Statik und sonstigem des Hauses.

Antwort: Die Wohnfläche im Dachgeschoss hat keinen Einfluss auf die GRZ, sondern lediglich auf die GFZ.
19. Jul 2010   | Email | Nach oben
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