Schallschutz Trennwand Altbau

Frage: wir sind einigermaßen verzweifelt, da wir eine Anregung / Hilfestellung zu einem speziellen Thema suchen und nicht wissen, an wen wir uns wenden können. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen. Wir haben seit ca 1,5 Jahren neue Nachbarn, welche ihre Whg durch eine an unsere Wand befestige, "freischwebende" Treppe verschönert haben. Leider ist dabei auch der vorher spärlich vorhandene Lärmschutz (wir vermuten mehrere Schichten Regibsplatten) weggemacht worden. Wir hören jetzt so ziemlich alles. Das geht los über das Schlagen Ihrer Eingangstür, natürlch das Getrappel auf der Treppe und Gespräche über Alltägliches. Wir können das Zimmer nicht mehr als Schlafzimmer nutzen und auch ein Gespräch während der Bauarbeiten mit den Eigentümern hat nichts gebracht. Der Dämmschutz der Treppe mit diesen Kunsstoffeinsätzen scheint auch nicht in Ordnung zu sein. Bei unserem Haus handelt es sich um einen Altbau von vor 1900. Deren Haus bzw deren Stockwerk stammt aus den 1960er Jahren. Damals wurde das Gebäude um eine Etage erweitert und so ist diese Whg mit 2 Räumen und der Treppe entstanden. Leider wurde damals auf eine eigene Außenmauer verzichtet und unsere mitbenutzt. Hinweise zu einer Brandschutzwand oder Kommunwand konnten wir in unseren Bauplänen nicht finden. Was können wir tun? Über eine Anregung Hilfestellung würden wir uns freuen.

Antwort: Ob es zu dieser Zeit schon Vorschriften bez. des Schallschutzes gab, und wenn ja welche, weiß ich nicht und habe dazu auch nichts gefunden. Ich war damals auch noch lange nicht geboren.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Vordach Reihenhaus NRW

Frage: Guten Tag, aufgrund der kompetenten Antworten auf dieser Seite erhoffe ich mir eine fundierte Lösung für mein folgendes Problem: Beim Bau meines kleinen Reihenhauses in K-Porz vor 38 Jahren verzichtete ich leider auf ein Vordach über der Haustür. Die Tür ist vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) keinen halben Meter entfernt. Nun soll ein Glas-Vordach nachgerüstet werden, Breite ca. 3-4 m, Ausladung 1.) Bezieht sich §6 BauO NRW auch auf solche Fälle, d.h. muss hier eine Abstandsfläche von 1,5 m zum Nachbarhaus gewahrt werden? Oder sind tatsächlich nur die "gegenüberliegenden" Grundstücke angesprochen, nach meinem Verständnis also die andere Strassenseite? Öffentl. Raum wird nicht tangiert. 2.) Muss die Nachbarin befragt werden bzw. zustimmen? Diesbezüglich erwarte ich keine Kooperation, da es bereits einige heftige Meinungsverschiedenheiten wg. der Ausscheidungen ihrer 4 Hunde gab... 3.) Die nächstgelegene "Öffnung" in ihrem Haus ist ein Fenster, keine Tür. Falls Fragen 1+2 unproblematisch, gibt es da etwas besonderes zu beachten?

Antwort: Die Ausladung haben Sie leider vergessen, zu erwähnen.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Fenster 20cm von Grenze

Frage: die Eigentümer des Nachbarhauses lassen derzeit die Fassade renovieren - d.h. Dämmplatten etc. werden die Fassade "verdicken". In unserem Hause sind jedoch nur ca. 20-30 cm von der Hausgrenze entfernt schmale Seitenfenster in einem Erker, die nun durch die dickere Nachbarswand evtl. zugebaut würden. Gibt es hier entsprechende Vorschriften die dies nicht zulassen? Danke vorab für eine Information!

Antwort: Was, aus Brandschutzgründen, nicht zulässig ist, das sind Ihre Fenster in diesem geringen Abstand. Diese dürften so wohl auch kaum genehmigt sein.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Alte Dachpappe entfernen

Frage: Unser Haus ist 1965 gebaut und das Dachgeschoß, welches eine steile und eine flache Seite hat, soll gedämmt werden. Dachaufbau ist Ziegel, Lattung, Dachpappe, Heraklit, Sparren, Holzpanele. Wir haben verschiedene Dachdecker und Generalunternehmer gefragt, wie sie dämmen würden und ein Vorschlag ist - Ziegel ab, Lattung ab, Dachpappe raus (!), dann Lattung wieder drauf und Ziegel wieder drauf - weil Dachpappe nicht diffusionsoffen ist. Dann soll von innen auf das Heraklit ca. 12 cm Steinwolle gedämmt werden, darauf Dampfbremse, dann Rahmenlattung, in die man eventuell noch 4cm Dämmplatten einbringen könnte und dann Gipskartonplatten drauf. Macht das Sinn, die Dachpappe zu entfernen? Was würden Sie sonst vorschlagen? Wenn das Dach einmal ab ist, dann doch besser von außen dämmen? Aber das soll erheblich teurer sein, ca. 2,5 mal so teuer als die Innendämmvariante - korrekt?

Antwort: Eine Innendämmung sollte, wie hier schon oftmals erwähnt, aus bauphysikalischen Gründen immer nur eine Notlösung sein, wenn gar nichts anderes mehr geht.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Stuttgart 21

Da mir meine Geburtsstadt und Ihre Zukunft sehr am Herzen liegen, möchte ich hier kurz zu Stuttgart 21 Stellung nehmen und darauf verweisen, dass es in Stuttgart und Umgebung sehr viele Menschen gibt, die für Stuttgart 21 sind. Auch wenn man in den Medien den Eindruck gewinnen könnte, dass ganz Stuttgart dagegen aufbegehrt.

Ich selbst habe mich von Anfang an mit dem Projekt beschäftigt und halte es für die größte Chance für diese Stadt, die man sich überhaupt vorstellen kann.

Wer sich sachlich und ohne Emotionen einmal das Konzept wirklich anschaut, kann meiner Meinung nach nicht dagegen sein, sondern sollte sich darauf freuen. Auch wenn die Baustelle zunächst einmal Beeinträchtigungen mit sich bringt. Dies ist aber bei jedem Großprojekt so und unvermeidlich.

Die gegenwärtigen Proteste sind extrem emotionalisiert und werden von verschiedenen Gruppen für die eigenen Interessen instrumentalisiert.

Ich kann zwar verstehen, dass es Menschen gibt, denen solch große Veränderungen nicht geheuer sind. Auch das ist bei jedem Großprojekt so.

Es gab allerdings in den letzten 16 Jahren genügend Gelegenheit, sich über das Projekt zu informieren und gegebenenfalls dagegen zu protestieren.

Leider kommt der große Protest erst jetzt, nach Baubeginn, und die Argumente und Alternativkonzepte der Projektgegner sind meiner Meinung nach leider immer noch unsachlich, widersprüchlich, unausgereift und nicht zu Ende gedacht. Mich hat bisher nicht ein Argument überzeugen können.

Ich möchte hier kein neues Diskussionsforum aufmachen. Das hätte mit dem Thema der Seite zu wenig zu tun. Dafür gibt es im Netz andere Seiten. Ich werde daher hier auch nicht nochmal die ganzen Argumente für oder wider das Projekt aufführen und erörtern. Auch hierfür gibt es an anderen Orten im Netz genug Informationsquellen.

Ich möchte aber die sich gerade zu einer Gegenbewegung zu den Protesten formierenden Befürworter von S21 durch folgende Links unterstützen:

Laufen für Stuttgart

Für Stuttgart 21

Stuttgart21-Ja bitte!

Pro Stuttgart 21

P.S.: Auch wenn das hier kein Diskussionsforum sein soll könnte ich mir vorstellen, dass der eine oder andere Gegner oder Befürworter hier seine Meinung durch einen Kommentar kundtun will.

Dies bleibt natürlich jedem unbenommen. Ich bitte allerdings darum, dies unter Wahrung des Anstands und des gegenseitigen Respekts zu tun und unsachliche und beleidigende Äußerungen zu unterlassen. Wer sich nicht daran hält, dessen Kommentar wird gelöscht.
12. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Bauverpflichtung

Frage: ich habe vor ca. 10 Jahren ein Grundstück mit Bauverpflichtung bis August 2005 erworben. Diese habe ich aus geänderten privaten Umständen aber bis heute nicht bebaut. Nun fordert meine Stadtverwaltung einen Bauantrag. Was kann passieren wenn ich diesen nicht stelle? Könnte das Grundstück auch mit einem Gartenhaus bebaut werden (es steht sogar schon eins drauf)?

Antwort: Schauen Sie in Ihren Bebauungsplan und vor allem in Ihren Kaufvertrag des Grundstücks.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Belueftung Fenster

Frage: Meine Eltern haben eine Wohnung gemietet, der Umbau des gesamten Hauses erfolgt derzeit. Die Wohnungsgrundriße werden verändert. In ihrer Wohnung gibt es neben Wohnzimmer, Schlafzimmer noch ein Gäste- oder Kinderzimmer. Dieses hat ein großes Fenster bei welchem nur das Oberlicht öffenbar ist. Dieses Oberlicht erreicht man aber nur mit einer Leiter. Gibt es eine Vorschrift, die besagt, das ein Wohnraumfenster öffenbar sein muß für die Belüftung und man dies auch ohne Leiter öffnen können muß. Die Auskunft des Bauleiters war, dass hätte der Architekt so vorgesehen, das es nicht zu öffnen ist.Im ersten Bauabschnitt sind aber alle Fenster zu öffnen. Mein Eltern sind über 70 Jahre, die können auf keine Leiter mehr steigen und dieses Zimmer ist für meinen Vater geplant. Vielleicht können sie uns einen Tip geben. Vielen Dank im voraus.

Antwort: Wo Sie wohnen, haben Sie leider nicht geschrieben. Daher nun die Antwort auf Basis der Vorschriften in BW.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? Wir leben in Baden Würtemberg. Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. danke

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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