Gaube nachgenehmigen SH

Frage: Hallo, ich plane einen Anbau an meinem Haus und habe das Problem das ich vor ein paar Jahren eine 2. Gaube in meinem Dach ohne Baugenehmigung eingebaut habe. Der Zimmermann der sie damals gebaut hat meintedas merkt eh kein mensch und den aufwand kann man sich sparen. Die BG währe hier in Schleswig-Holstein soweit ich jetzt weiß aber erforderlich gewesen. Meine Frage ist jetzt wenn ich jetzt nachträglich die BG stelle, ist da mit größeren Problemen zu rechnen. ( Natürlich vorausgesetzt das sie grundsätzlich möglich ist, wovon ich jetzt mal ausgehe.) Eine weitere Sache ist die erste Gaube am Haus ist eine Schleppdachgaube und die 2. ist jetzt eine Spitzdachgaube. Kann dies zusätzliche Probleme geben. Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort.

Antwort: Für eine Gaube brauchen Sie in Schleswig-Holstein, wie meines Wissens in ganz Deutschland, außer Bayern, eine Genehmigung.
24. Sep 2010   | Email | Nach oben
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WDVS durch Vorhangfassade ersetzen

Frage: Hallo, ich finde es toll, dass es so eine Seite gibt. Hier meine Frage: Wir haben unsere Hausfassade vor ca. 10 Jhr. mit Mineraldämmatten, 8omm, isolieren lassen (+ Putz), es bildeten sich mit den Jahren viele feine und dann einzelne deutlichere Risse im Putz, v. a. in der oberen Hälfte der Westgiebelwand. Der gerichtlich bestellte Gutachter erkannte keinen Totalschaden, wir bekamen nur zum Teil Recht. Jetzt nach Renovierung vor ca. 1 Jhr. mit Schlämmputz kommen die gleichen Risse wieder. Nun steht die teure Abtragung und Neuanbringung der Dämmung an. Meine Idee: Ist es möglich bzw. sinnvoll, eine hinterlüftete Holzfassade auf die bestehende gedämmte Wand aufzubringen, wie wird die Grundlattung angebracht, muß eine diffusionsoffene Folie angebracht werden? Eine Antwort würde mich freuen.

Antwort: Tut mir leid, dass Sie für eine relativ kurze Antwort so lange warten mussten. Aber ich beantworte die Fragen in der Reihenfolge ihres Eingangs und komme im Moment nicht mehr hinterher.
24. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Bimsschuettung entfernen

Frage: Hallo, ich bin dabei ein Haus Baujahr 1951 zu sanieren. In der decke zum Dachgeschoss wurden verfaulte Balkenöpfe und Balkenauflage gefunden. Die Balkenauflage wird nun Betoniert und neue Balken eingezogen. Jetzt geht's um die Wiederherstellung des Bodens. Geplant ist: Von unten her eine Dampfsperre anzubringen, Die Balken mit 180er Klemmfilz zu isolieren und auf die Balken 22mm starke Osb-Platten zu verlegen. Die Unterseite (Decke) wird mit Gipskarton verkleidet. Ist dieser Aufbau OK? Dachboden wird eventuell später ausgebaut. Meine Hauptfrage liegt aber eher darin was ich mit dem Boden darunter machen soll!, dieser ist ebenso wie der alte Dachboden mit einem Fehlboden versehen. Der Fehlboden besteht aus Bims-Schüttung (hat den Anschein als wäre es der Abbruch eines alten Hauses nach den Resten zu Urteilen) soll ich diesen entfernen und auch dort mit Klemmfilz Dämmen und dort wie oben OSB-Platten verlegen? Auf die OSB-platten soll für eine bessere Schalldämmung noch Fertigteileestrichplatten mit Kaschierung verlegt werden. Also im Endeffekt was dämmt besser? Alte dreckige Bimsschüttung oder Klemmfilz? Wäre es fast lieber der Dreck wäre aus dem Haus!, was auch gut für das gewicht der Decke wäre. Vielen dank schon mal im Voraus!,

Antwort: Natürlich ist eine Wärmedämmung besser als eine alte Schüttung. Wenn dem nicht so wäre, würden wir das Zeug ja heute noch einbauen.
22. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Gurt im UG

Frage: Guten Tag,wir wollten im UG unseres 1993 aus "Hebel" Steinen gebauten Hauses eine Balkontür einbauen. Beim Mauerdurchbruch erstellen entdeckte ich etwa 80cm über der Bodenplatte (Also unterhalb der Fenster) einen mit Stahl armierten Betonstreifen (aufgebaut wie ein Ringanker) der durch das ganze Zimmer läuft und noch ca 50cm ins Nachbarzimmer läuft. In den Bauplänen ist davon nichts zu finden und das Planungsbüro gibt es auch nicht mehr.Wir können uns keinen Reim darauf machen. Ich nehme an das dieser "Betonstreifen/sturz" nicht aus Spaß eingearbeitet wurde. Welcher Sinn könnte dieses Betonstück haben ,weil damit fällt die Terassentür wohl flach.

Antwort: Sie haben schon recht. Aus Spaß wird dieser Gurt wohl kaum betoniert worden sein.
22. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Zaehlt Garage zu Vollgeschoss

Frage: wir planen einen Neubau in Niedersachsen. Der B-Plan läßt nur eingeschossige Bauweise zu. Wir möchten ein Haus mit versetztem Pultdach bauen. Das Haus besteht aus 3 Gebäudeteilen. 1 Teil ist die Garage mit angrenzendem Geräteraum. Da das OG ja nur 2/3 der Fläche vom darunterliegenden Geschoss haben darf, damit es kein Vollgeschoss wird, ist nun unsere Frage, ob die Fläche der Garage mit zu der Fläche vom Erdgeschoss zählt oder nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort: Dazu steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) folgendes:
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Dach daemmen ohne abzudecken

Frage: ich überlege ein Dach auszubauen. Zur Zeit sind die Ziegel sichtbar. Dann kommen Querlatten und anschießend horizontal Balken. Der Zwischenraum bei den Ziegeln zum Beginn der horizontalen Balken beträgt 19 cm. Auf dem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage (Südseite). Also ist auf absehbare Zeit kein Abbau der Ziegel möglich. Meine Fragen: Wie isoliere ich am sinnvollsten das Dachgeschoß? Welches Material ist empfehlenswert und mit wieviel Kosten pro Quadratmeter muß ich für die Isolierung rechnen?

Antwort: Angaben zu Kosten gibt´s hier prinzipiell nicht. Lassen Sie sich ein Angebot oder, noch besser, einen Kollegen eine Ausschreibung machen.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Erloschene Baugenehmigung erneuern

Frage: Zufällig bin ich auf Ihre äußerst interessante Seite gestoßen, und würde mich freuen, wenn Sie mir folgende Frage beantworten können: Ich habe in RP im Jahr 2008 ein Anwesen ersteigert, bei dem die Baugenehmigung von 1999 auch einen Schuppen vorsah, der aber vom Vorbesitzer nicht gebaut wurde. Die Baugenehmigung ist erloschen, da sie vom Vorbesitzer nicht verlängert wurde. Der Nachbar hatte seinerzeit dem Bau zugestimmt, dann aber noch zu Zeiten des Vorbesitzers versucht, dies zu widerrufen, etwa mit der (unwahren) Behauptung, er bzw. der Architekt hätten den Schuppen nachträglich (nach seiner Unterschrift) dem Plan hinzugefügt. Aufgrund der da schon absehbaren Zwangsversteigerung wurde dies aber nicht weiter verfolgt. Daraus ergibt sich nun die Frage: Ist bei Beantragung einer erneuten Baugenehmigung auch die nochmalige Zustimmung des Nachbarn erforderlich, selbst wenn das Bauvorhaben identisch ist?

Antwort: Wenn die Baugenehmigung erloschen ist und Sie eine neue beantragen müssen, dann beginnt das Prozedere eben von neuem.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Durchdringung Holzfassade

Frage: ich hab vor kurzem in meiner Wohnung eine Klimaanlage mit Außengerät installiert. Das Haus ist ein Niedrigenergiehaus, d.h. die Aussenwand besteht nur aus Holz (Holzfassade) und Dämmwolle. Deshalb möchte ich nachfragen, wie ich das Loch aussen abdichten muss (Durchmesser: ca.60mm). Allerdings ist diese Stelle geschützt, da es eine Balkonwand ist, das heisst direkter Regen so gut wie unmöglich. Reicht es, aussen mit Bauschaum abzudichten und innen vergipsen?

Antwort: Nein, das reicht nicht aus.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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